Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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II. Status praesens. 
13. Körperliche Untersuchung: 
Größe, Gestalt, allgemeiner Ernährungs= und Kräfte- 
zustand? Fieber? — Schädelbau, Anomalien, Degene- 
rationszeichen, Residuen früherer Verletzungen? Kropf? 
Gesichtsausdruck, Mimik, Sinnesorgane? 
Prüfung des sensiblen und motorischen Apparats (ins- 
besondere Pupillen, Augen= und Gesichtsmuskeln, Zunge, 
Sprache, Schrift, Gang). Coordinationsstörungen? 
Reflexe? Krampf= oder Lähmungserscheinungen im Be- 
reich der Extremitäten? 
Epileptische Erscheinungen? Welcher Art?2 
Untersuchung der inneren Organe? (Menstruation?) 
14. Untersuchung und Beschreibung des derzeitigen Geistes- 
zustandes: 
Subjectives Befinden, etwaige Klagen, Schmerzen 2c. 
Für die Beschreibung des physischen Status praesens 
sind dieselben Gesichtspunkte maßgebend, wie sie unter 
12 ausgestellt sind. 
15. Besondere Bemerkungen. 
Seitherige Behandlung.
	        
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