Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Ueber den Abgang eines zu Feldeisenbahnformationen bestimmten Offiziers hat das 
heimathliche Generalkommando desselben Mittheilung an den Chef des Generalstabs der 
Armee oder zutreffenden Falls an den Inspekteur der Verkehrstruppen zu machen, welche den 
Ersatz bestimmen.“ 
Im ersten Absatz der Ziffer 4 wird für „Chef des Generalstabs der Armee“ gesetzt: 
„Inspekteur der Verkehrstruppen.“ 
Im zweiten Absatz der Ziffer 4 wird am Schlusse hinzugefügt: 
„Treten Aenderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so haben die General- 
kommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz sicher zu stellen. Mittheilung 
über solche Neubestimmungen erfolgt durch Vermittelung der Generalkommandos an die 
Inspektion der Verkehrstruppen.“ 
S. 128. 
In Ziffer 3b tritt am Schlusse hinzu: 
„Das Ergebniß ist von Ersterem der Inspektion der Verkehrstruppen mitzutheilen.“ 
Muster 4. 
In der Anmerkung wird zwischen „bei den Pionieren: braun“ und „bei dem Train: hellblau“ 
eingefügt: 
„bei den Telegraphentruppen: braun mit blauer Einfassung“, 
Muster 13. 
In der Spalte „Garde“ wird hinter „Eisenbahntruppen“ und in der Spalte „Provinzialwaffen“ 
hinter „Pioniere“ je eine Längsspalte: „Telegraphentruppen“ eingefügt. 
In der Klammer der Spalte „Bemerkungen“ wird für „Eisenbahn= und Luftschiffertruppe“ 
„Verkehrstruppen — Eisenbahn-, Telegraphen= und Luftschiffertruppen“ — gesetzt. 
Muster 21. 
In Spalte 8 wird für „des Chefs des Generalstabs der Armee“: „der Inspektion der Ver- 
kehrstruppen“ gesetzt.
	        
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