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Bahn erforderlichen Grund und Bodens das Enteignungsrecht nach Maßgabe der für
beide Staatsgebiete geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Ansuchen verliehen werden.
S. 6.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Spurweite der Bahn soll 0,75 m betragen. Der Bau muß so eingerichtet
werden, daß mit Hilfe von Rollschemeln auch die Wagen der Hauptbahn über-
gehen können.
2) Dem Königlich Württembergischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, und dem Großherzoglich Badischen Mei-
nisterium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten
bleibt je für das betreffende Staatsgebiet vorbehalten:
die Bestimmung der Umgrenzung des lichten Raumes, welcher für die auf
dem Bahngleis zu bewegenden Züge mindestens frei zu halten ist, ebenso
die Bestimmung der Umgrenzung der größten zulässigen Breiten- und Höhen
maße der Fahrzeuge, ferner die Feststellung der Bahnlinie in ihrer voll.
ständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der
Zahl und Lage der Stationen, die Genehmigung der Entwürfe aller für
den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen,
sowie die Feststellung der Zahl und Beschaffenheit der Betriebsmittel.
Die Zuständigkeiten der Bau= und Wasserpolizeibehörden werden hiedurch
nicht berührt.
3) Die Unternehmer sind auch nach Eröffnung der Bahn zur Aenderung oder Er—
weiterung der Anlagen verpflichtet, sofern und soweit die Staatsaufsichtsbehörden
solches im Interesse des Verkehrs und im Interesse der Sicherheit des Bahn—
betriebs oder des Straßenverkehrs für geboten erachten.
Gegen künftige Anlage von Kanälen, Fluß- und Bachkorrektionen, Wasserzu
oder zableitungen, Schutzdämmen, öffentlichen Wegen, die auf Anordnung od#Kr
mit Genehmigung der beiden Regierungen ausgeführt werden sollen, und ent
weder die Eisenbahn kreuzen oder in deren Nähe herzustellen sind, steht den
Unternehmern weder eine Einsprache noch eine Entschädigungsforderung zu. Es
soll'jedoch thunlichst darauf Rücksicht genommen werden, daß durch solche Anlagen