Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Weißbinder, 
waaren, 
sabrikation 
  
  
  
Lohn- Betrag Lohn- Betraf 
Gefahrenklasse Prozente, zalen Gefahrenklasse Prozente, derrnjede 
des welche als halbe des welche als halbe Marf. 
berufsgenossenschaftlichen nrae 7 berufsgenossenschaftlichen räme asin Betracht 
Gefahrentarifs. richten Lohnes zt- Gefahrentarifs. richten Lohnesz, ent 
sind. Peimes. sind. Prämte 
olon Pfennig Pfennig 
Gefahrenklasse C. Gefahrenklasse E. 
Bauklempner, Zimmerer einschließlich Müh- 
Gipser, Tüncher, Verputzer, len= und Schiffsbau in Holz, 
Dachdecker, 
Verfertiger grober Stein- Betriebe für Blitzableiteran- 
bringung, 
Steinmetzen ohne Steinbrüche Kanal-, Strom= und Teich- 
und ohne Schwemmstein- arbeiter 6 3 
3½ 1 
Gefahrenklasse F. 
Gefahrenklasse D. Steinbrecher 10 H 
Naurer und Betriebe für 
Zauunternehmung und Gefahrenklasse G. 
Bauunterhaltung 5 2½ Brunnenmacher, 
Bauglaser mit Motoren, 
Abbruchbetriebe, 
Alle übrigen Motorenbetriebe 12½ 6½ 
  
  
Für alle im vorstehenden Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten ist der 
Prämiensatz der vorstehenden Klasse D mit 2 ½. 
Mark des in Betracht kommenden Lohnes maßgebend. 
Festgesetzt gemäß §. 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten 
beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287). 
Stuttgart, den 10. Oktober 1899. 
Gesehen. 
Der Staatsminister des Innern. 
Pischek. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. 
Pfennig für jede angefangene halbe 
K. Württ. Landes-Versicherungsamt. 
Bockshammer. 
—— 
  
Scheufele).
	        
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