Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

1003 
56. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 31. Dezember 1900. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. Vom 28. Dezember 1900. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Einbernfung der Ständeversammlung. Vom 28. Dezember 1900. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir beschlossen, die Stände- 
versammlung auf · 
Dienstag den 15. Januar 1901 
zur Eröffnung des neuen Landtags in Unsere Haupt- und Residenzstadt Stuttgart 
einzuberufen. 
Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder der beiden Kammern am Montag den 
14. Januar 1901 sich in Stuttgart einfinden und bei dem ständischen Ausschuß legiti- 
miren. 
Unser Ministerium des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung 
dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 28. Dezember 1900. 
Wilhelm. 
Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. 
3 Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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