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Die neuen Stücke sind je unter einer neuen Nummer des entsprechenden Anlehens und
Schuldabschnitts (Lit. A. B, C u. s. w.) auszufertigen.
Der Staatsschuld waltungsbehörde steht es frei, für vernichtete (Abs. 1), zum
Umlauf nicht mehr geeignete (Abs. 2) oder auf den Namen umgeschriebene (Abs. 3)
Schuldverschreibungen im Falle des Einverständnisses des Antragstellers an Stelle der
Ertheilung neuer Stücke andere Schuldverschreibungen desselben Anlehens und Schuld.
abschnitts (Lit. A, B, C u. s. w.) käuflich zu erwerben. In diesem Fall hat der Antrag.
steller das etwa bezahlte Agio und die sonstigen Auslagen (Provision, Maklergebühr,
Porto u. s. w.) der Staatsschuldenkasse zu ersetzen. Wird die Schuldverschreibung unter
dem Nennwerth erworben, so hat der Antragsteller einen Anspruch auf Abrechnung des
Disagio an den Kosten nur dann, wenn zur Zeit der Erwerbung feststeht, daß das
Anlehen, zu welchem die Schuldverschreibung gehört, ausschließlich im Wege der Ver-
loosung getilgt wird.
Wenn eine auf den Inhaber lautende Staatsschuldverschreibung zu Grunde ge-
gangen ist, ohne daß das in §. 4 Abs. 1 vorgesehene Verfahren zur Durchführung kommt,
sei es wegen Unterlassung der Stellung eines Antrags, sei es wegen Zurückweisung des
gestellten Antrags, oder wenn eine auf den Inhaber lautende Staatsschuldverschreibun
abhanden gekommen ist, so kann der letzte Inhaber bei dem Amtsgericht für den Stadt-
direktionsbezirk Stuttgart das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftloserklärung der
Schuldverschreibung nach den Bestimmungen der Civilprozeßordnung beantragen.
Die in den §§. 1010 Abs. 2, 1011 Abs. 2 und 1012 Satz 2 der Civilprozeß.
ordnung vorgeschriebenen Zeugnisse sind von der Staatsschuldenkasse auszustellen und von
dem Kassier und demjenigen Buchhalter zu unterzeichnen, in dessen Geschäftskreis die
Staatsschuldverschreibung gehört.
S. 6.
Die von dem Aufgebotsgericht gemäß §. 1019 der Civilprozeßordnung auf Antra
über eine Staatsschuldverschreibung verfügte Zahlungssperre ist von der Staatsschulden-
kasse unverweilt in dem Staatsschuldbuch vorzumerken. Diese Vormerkung ist wieder zu
löschen, wenn die Zahlungssperre gemäß §. 1022 der Civilprozeßordnung aufgehoben wird.
Wird eine Schuldverschreibung, bei der die öffentliche Bekanntmachung des Auf.