Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

a)  die  Wahrung  der  Hoheits-Rechte  des  Staates,  die  Erhaltung  der  Landes-Gränzen
  und  der  mit  den  Nachbar-Staaten  bestehenden  Verhaͤltnisse,  die  Erledigung
  und  resp.  Vorlegung  der  Ein=  und  Auswanderungs-Fälle,  der  Vermdgens=
  Erportations=  und  Abzugs-Fälle;

b)  die  Erhaltung  des  Staats-Organismus  und  der  den  einzelnen  —  dem  Oberamt
  untergeordneten  Stellen,  Körperschaften  und  Ständen  vorgezeichneten  Gränzen,
  namentlich  die  Erhaltung  der  Amts=  und  Gemeinde-Verfassung,  die  Leitung
der-Waht-  Geschäfte,  die  Aufsicht  über  die  Gemeinde-Versteher  önd  Offteianten,
die  Erledigung  und  resp.  Vorlegung  der  Irrungen  zwischen  den  Gemeinde=  Raͤthen
und  Bürger-Ausschüssen,  so  wie  der  in  Alsscht  auf  die  Erwerbung,  den  Genuß
oder  den  Verlust  des  Bürger=  und  Beysig-Rechtes  sich  ergebenden  Anstände;

c)  die  Aufsicht  über  die  Verwoltung  des  Gemeinde-Vermdgens,  die  Prüfung
und  resp.  Genehmigung  der  Gemeinde-Etats,  der  Gemeinde-Rechnungen  und
der  Beschlüsse  des  Gemeinde-Rathes  in  den  biezu  geeigneten  Fällenz;

4)  die  Aufsicht  über  die  Verwaltung  der  Stiftungen,  die  Sorge  för  Erbastung
derselben  und  für  die  stiftungmäßige  Verwendung  ihrer  Einkünfte,  die  Prüfung
  und  Justifikation  ihrer  Rechnungen;

e)  die  Aufsicht  über  die  Amts-Korperschaft,  und  aber  die  Verwalturg  ibres
Vermdgens,  der  Vorsitz  in  der  Amts-Versammlung,  die  Prüfung  und  Vorlegung
  der  Amts-Cerporations-Etats,  die  Prüfung  und  Erledigung  der  Amispfleg-Rechnungen;


1)  die  möglichste  Erleichterung,  Verthellung  und  Ausgleichung  der  Kiegstelstungen
  und  anderer  dffentlicher  Lasten,  die  Leitung  der  Amts-Vergleichung;

6)  die  Rekrutirung  und  die  Vorberestungs-Geschäfte  derselben,  das  Verfahren
gegen  die  Ungehorsamem,  die  Erledigung  und  resp.  Vorlegung  der  Heirpihs-Gesuche;
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h)dieSammlung,RedahionubdVotcegüngstätistlschcrNotizemBeodlkerungsi
Listen,Cultuk-Tabellcnundöhnliche.tperiodisch-rBeklchtez

i)  die  Aufsicht  uͤber  die  Verwaltung  der  Orts--Polizey  und  die  Handhabung  der
Landes-  Polizey  im  ganze#a  Umfange  des  Wortes,  insbesondere  die  Fürforge  fuͤr
die  bestehenden  Bildungs-Erziehungs=  und  Untrerrichts-Anstalten,  für  Befde
derung  der  Sierlichkeit  und  des  Arbeitsfleißes,  für  Beschäftigung  und  Ernährung
  der  Armen,  Emtfernung  der  Bettler  und  Landstreicher,  die  Aufenthalts-