Bestimmung für Heimathlose, die Sicherhelts= Gesundheits= Gewerbe-Feuerund
Straßen-Polizenp#zu. s. w.; 6
k) die Umersuchung, Bestrafung und resp. Vorlegung der Uebertretungen der
Polizey= Regiminal= und Finanz-Gesetze, die Aufsicht über die Polizey-Gefängnisse
und Gefangenen-Transporte, die polizeylichen Maasregeln zu Verhütung,
En'deckung und Bestrafung der Verbrechen;
1) dle Unterstützung der Justiz= und Finanz-Beamten, der Mllirär= und äbriten
Staats-Behdrden in der Ausübung ihres Berufes.
F. 3.
Concurrenz mit andern Behörden.
Insofern, elnzelne der sonach zum oberamtlichen Geschäfts-Kreise gehbrigen
Gegenstände bisher von den Oberämtern in Gemeinschaft mit andern — denselben coordinierten
Stellen, namemtlich mit den Dekanen, Schul-Inspektoren, Cameral= und
Forst-Beamten zu behandeln waren, hat es bey dieser gemeinschaftlichen Behandlungsweise
und den hierüber bestehenden Verordnungen auch fernerhin sein Verbleiben.
6 9. 4.
Oberamts-Aktnuar.
Zur Unter tützung wird dem Oberamtmann ein Oberamts-Aktuar beygegeben,
welcher um##er jedesmaliger Vernehmung des Oberammanns von Staatswegen angestellt,
verpflichtet und besoldet wird. *5
Der Oberamis-Aktuar hat sich allen und jeden amtlichen Aufträgen des Oberamtmanns,
insbesondere aber den Rechnungs= und Kanzley-Geschäften desselben mit Bereilwillitz
kelt zu unterz#eben; er ist für die Besorgung derselben zunächst dem Ober-IIEIIIII3IDIIE
verantworilich.
Im Falle, der Abwesenheit oder sonstiger Verbinderung des letztern ist, insofern
über dse Amts-Verweserey nicht anders ver suͤgt wird, der Oberamts-Akiuar der ge-F##liche
Stellvertreter des Oberamimanns.
UJ. 5. —
Gesundheits-Beamte.
Für die Medleinal-Polizey bkelbem die bisherigen Gesunkheits-Beamten, dle
Ober= und Umner-Amts-Aerzte, Wund-Aerzte, Heb= und Thier-Aerzte abgestellt..