Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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2.)  In  Ellwangen.
Am  2.  Dez.  wurde:

1)  Advokat  Seeger,  zu  Gôöppingen,  wegen  fortgesehten  ordnungswidrigen  und
ungegründeten  Beschwerdeführens,  wegen  Querulirens  gegen  die  Absicht  und
den  Willen  der  artien)  und  insbesondere  wegen  Verleitung  einer  Partie  zu
Fortsehung  des  Prozesses  durch  das  widerrechtliche  Mittel  eines,  angeblich  nur
zum  Schein  vorgeschlagenen  Vertrags  über  einen  Theil  des  Streit-Gegenstandes,
  auf  die  Dauer  von  sechs  Monaten  von  der  Advokaten=  Praris  entfernk,
in  sämmtliche  Kosten  verurtheilt,  und  auf  den  Wiederholungs=  Fall  mit  Cassation
  bedroht;  .  ,

2.  Johann  Georg  Horner,  von  Wiblingen)  wegen  dritten  und  großen  Diebstahls
zu  neunmonatlicher  Bestungs=  Arbeit  und  nachheriger  Reclustion  in  ein
Zwangs=  Arbeitshaus  auf  sechs  Monate)  neben  Verféllung  in  sämmtliche
Kosten,  verurtheilt.

Am  4.  Dez.  wurde:

5.  Georg  Adam  Bachmann,  von  Frikenhausen,  Oberamts  Rürtingen)  wegen
wiederholt  verübter  dreier  Diebstähle,  wovon  einer  unter  erschwerenden  Umständen
begangen  wurde)  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersah  mit  viermonat,
licher  Bestungs=  Urbeit;  .

3.  Jakob  Denner,  von  Rodamsdoͤrfle,  Oberamts  Aalen,  wegen  in  Gemeinschaft
mit  dem  hienach  aufgeführten  Joseph  Einöder,  veruͤbter  Gewaltthaͤtigkeit,
und  wiederholter,  zum  Theil  großer  Diebstähle)  auch  eines  gefährkichen  Diebstadls)
  sodann  wegen  Angabe  eines  falschen  Namens  und  Geburtsorts,  neben
Ersatz  seiner  Arrest=  Azungs,  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  des
gestifteten  Schadens,  unter  solldarischer  Verbindlichkeit,  mit  dreiidhriger

uchtdaus.  Strase,  und  nachheriger  einjähriger  Reclusson  in  ein  JZwongsrbeitehaus;

  dessen  Mitschuldiger  Joseph  Eindder,  von  Lautenbach,  Oberamts
Cralsheim,  aber,  wegen  in  Gemeinschaft  mit  Jakob  Denner  verübter  Gewalttbaängkeit,
  und  mehrerer  zum  Theil  großer  Diebstähle,  auch  eines  gefäbrlichen
Diebstahls,  sodann  wegen  dreier  mir  De  ner,  (welcher  deshalb  schon  früher  bestraft
  wurde)  unter  erschwerenden  Umständen  begangener  Kirchen=  Diebstähle
und  eines  von  ihm  allein,  unter  erschwerenden  Umständen  verübten  Kirchenkieb-=stahls,
  auch  wegen  Angabe  eines  falschen  Namens  und  Geburtsorts,  neben
Bezahlung  seiner  Arrest,  Azungs  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs  Kosten,
so  wie  neben  Ersah  des  Schadens,  relpektive  unter  solidarischer  Verbindlichkeit
mit  Denner,  mit  zweischhriger  Zuchthausstrafe  und  mit  nachheriger  Einsperrung
  in  ein  Jwangs,  Arbeitshaus  auf  sechs  Monate  belegt.

Am  8.  Dez.  wurden,  verurtheilt:
5.  Christeph  Mayle,  von  Sulzbach,  Oberamts  Gaildorf,  wegen  vierten  Dieb,
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