Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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S. 7. 
Die Nichttheologen sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens drei volle 
Vorlesungen zu hören; zu diesen gehören: 
1) Für die Studirenden der Philologie Vorlesungen über Encyklopädie und 
Methodologie der Philologie, lateinische und griechische Grammatik, Prosodie und Metrit 
griechische und römische Litteraturgeschichte, Alterthümer, Kunstgeschichte, Kunstmythologie 
und sechs exegetische philologische Vorlesungen, sodann Vorlesungen über Geschichte, deutsch 
Litteraturgeschichte und Geographie; ferner der Besuch des philologischen Seminars i- 
sechs zusammenhängenden Semestern, während welcher sie nach der in diesem Semine 
vorgeschriebenen Ordnung und Reihenfolge als Zuhörer und fortan als ordentliche Mit, 
glieder an den im unteren und oberen Kurs eingeführten Uebungen und Aufgaben sid 
zu betheiligen haben. Hiezu kommen je nach der Wahl des dritten Hauptfachs in 
Deutschen drei weitere theils sprach= und litteraturgeschichtliche, theils exegetische Vor- 
lesungen, oder zwei weitere Vorlesungen über Geschichte, oder endlich drei Vorlesungen 
theils über französische Sprach= und Litteraturgeschichte, theils über französische Schrift. 
steller, sowie in drei Semestern die Theilnahme an den Uebungen des Seminars fur 
neuere Sprachen oder des historischen Seminars. 
2) Die Studirenden der realistischen Fächer haben in mindestens drei 
Semestern den Unterricht im Zeicheninstitut zu besuchen. 
a. Für diejenigen, welche eine Dienstprüfung in sprachlich-geschichtlicher Richt ung 
erstehen wollen, sind ferner obligatorisch: Vorlesungen über deutsche, französische und 
englische Litteraturgeschichte und Sprachgeschichte, beziehungsweise historische Grammatit, 
Aesthetik, je zwei Vorlesungen über deutsche, französische und englische Schriftsteller oder 
Litteraturgattungen, mindestens zwei Vorlesungen über Geschichte, Geographie, dazu je 
nach Wahl des vierten Hauptfachs zwei weitere Vorlesungen über Geschichte, beziehun r 
weise Geographie und Theilnahme an den historischen und geographischen Uebungen in 
mindestens zwei Semestern, sowie Besuch des Seminars für neuere Sprachen in sechs 
zusammenhängenden Semestern mit Betheiligung an allen Uebungen. 
b. Diejenigen Studirenden, welche eine Dienstprüfung in mathematisch-naturwissen. 
schaftlicher Richtung erstehen wollen, haben zu hören: Vorlesungen über niedere Analysis 
und Trigonometrie, analytische Geometrie der Ebene, beschreibende Geometrie mit Kon- 
struktionsübungen, Differential-und Integralrechnung, Experimentalphysik. Auch haben
	        
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