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Die Nichttheologen sind verpflichtet, in jedem Semester mindestens drei volle
Vorlesungen zu hören; zu diesen gehören:
1) Für die Studirenden der Philologie Vorlesungen über Encyklopädie und
Methodologie der Philologie, lateinische und griechische Grammatik, Prosodie und Metrit
griechische und römische Litteraturgeschichte, Alterthümer, Kunstgeschichte, Kunstmythologie
und sechs exegetische philologische Vorlesungen, sodann Vorlesungen über Geschichte, deutsch
Litteraturgeschichte und Geographie; ferner der Besuch des philologischen Seminars i-
sechs zusammenhängenden Semestern, während welcher sie nach der in diesem Semine
vorgeschriebenen Ordnung und Reihenfolge als Zuhörer und fortan als ordentliche Mit,
glieder an den im unteren und oberen Kurs eingeführten Uebungen und Aufgaben sid
zu betheiligen haben. Hiezu kommen je nach der Wahl des dritten Hauptfachs in
Deutschen drei weitere theils sprach= und litteraturgeschichtliche, theils exegetische Vor-
lesungen, oder zwei weitere Vorlesungen über Geschichte, oder endlich drei Vorlesungen
theils über französische Sprach= und Litteraturgeschichte, theils über französische Schrift.
steller, sowie in drei Semestern die Theilnahme an den Uebungen des Seminars fur
neuere Sprachen oder des historischen Seminars.
2) Die Studirenden der realistischen Fächer haben in mindestens drei
Semestern den Unterricht im Zeicheninstitut zu besuchen.
a. Für diejenigen, welche eine Dienstprüfung in sprachlich-geschichtlicher Richt ung
erstehen wollen, sind ferner obligatorisch: Vorlesungen über deutsche, französische und
englische Litteraturgeschichte und Sprachgeschichte, beziehungsweise historische Grammatit,
Aesthetik, je zwei Vorlesungen über deutsche, französische und englische Schriftsteller oder
Litteraturgattungen, mindestens zwei Vorlesungen über Geschichte, Geographie, dazu je
nach Wahl des vierten Hauptfachs zwei weitere Vorlesungen über Geschichte, beziehun r
weise Geographie und Theilnahme an den historischen und geographischen Uebungen in
mindestens zwei Semestern, sowie Besuch des Seminars für neuere Sprachen in sechs
zusammenhängenden Semestern mit Betheiligung an allen Uebungen.
b. Diejenigen Studirenden, welche eine Dienstprüfung in mathematisch-naturwissen.
schaftlicher Richtung erstehen wollen, haben zu hören: Vorlesungen über niedere Analysis
und Trigonometrie, analytische Geometrie der Ebene, beschreibende Geometrie mit Kon-
struktionsübungen, Differential-und Integralrechnung, Experimentalphysik. Auch haben