Lehranstalten im Auslande.
XIV. Fürstentbum Reuß jüngerer Linie.
Gera: #Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie) unter Leitung
des Dr. Friedrich Claußen.
XV. Freie und Hansestadt Lübeck.
Lübeck: sPrivat-Realschule des Dr. G. A. Reimann.
XVI. Freie und. Haufestadt Hamburg.
Hamburg: Schule des Dr. T. A. Bieber,
#Stiftungsschule von 1815 unter
Leitung des Dr. Oskar Dränert,
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1Schule des Dr. A. Wichard Lange,
1Schule des Dr. Th. Wahnschaff,
Realschuleder Talmud-Toraunter Lei-
tung des Dr. Joseph Goldschmidt,
#Realschule des unter Leitung des
Direktors D. theol. J. Wichern und
des wissenschaftlichen Lehrers Karl
Harald von Dameck stehenden Pau-
linums, Pensionat des Rauhen
Hauses.
Fehranstalten im Auslande.
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans
Karl Schwatlo.4)
Berlin, den 25. Juni 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Woedtke.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Klauenvieh ans der Schweiz.
Vom 1. August 1900.
In Folge des weiteren Rückgangs der Maul= und Klauenseuche unter den Vieh-
beständen in der Schweiz wird die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen
aus der Schweiz unter den Bestimmungen der Ministerialverfügung vom 6. Juli 1893
(Reg. Blatt S. 233) wieder allgemein gestattet.
Die Einfuhr und die Durchfuhr von Schafen und Schweinen aus der Schweiz
bleibt jedoch bis auf Weiteres verboten.
1) Die Anstalt darf Befühigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Ne-
gierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüsung die Prüfungsordnung
von Ausfsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen
Theilen derselben sind unstatthaft.