Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Errichtung von Grenzstenerämtern. Vom 24. Januar 1900. 
In Folge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Blaufelden-Langenburg sind mit 
Wirkung vom 1. Februar 1900 ab an den Stationen Raboldshausen und Langenbur 
zur Kontrollirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im 
Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Stener oder einer Uebergangssteuer 
unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 24. Januar 1900. 
Zeyer. 
Gedruckt in der Hofbuchdruckerei von Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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