Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

897 
der am 1. Januar jedes Jahres nach dem Brandversicherungskataster wirklich vorhandenen 
Gebäude zu Grunde zu legen. 
Stuttgart, den 29. November 1900. 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend dir Umlage des Gebändebrandschadens für das Jahr 1901. Vom 4. Dezember 1900. 
Nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 1 und Art. 40 des Gesetzes vom 14. März 1833, 
betreffend die veränderte Einrichtung der allgemeinen Brandversicherungs-Anstalt (Reg.- 
Blatt S. 79), sowie des Art. 1 des Gesetzes vom 30. März 1875, betreffend einige 
Abänderungen des Gesetzes vom 14. März 1853 aus Anlaß der Einführung der Reichs- 
markrechnung (Reg. Blatt S. 163), wird im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der 
Brandversicherungskasse und die durchschnittliche Höhe der in den letzten Jahren ange- 
fallenen Brandschäden die Umlage für das Kalenderjahr 1901 in der Weise bestimmt, 
daß bei den Gebäuden der dritten Klasse, welche die Regel und die Grundlage für die 
Berechnung des Beitrags in den höheren und niederen Klassen bildet (K. Verordnung 
vom 14. März 1853, §. 12c), der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungs- 
anschlag 
zu betragen hat. 
Ferner wird verfügt, daß je die Hälfte der Umlage auf 1. April und 1. August 
k. Is. an die Brandversicherungskasse einzuliefern ist. 
Die Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für 
den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen 
Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu 
sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1901 an den 
Verwaltungsrath einzusenden. 
Stuttgart, den 4. Dezember 1900. 
zehn Pfennig 
Pischek.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.