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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend ein Nachtragsverzeichuiß der zur Ausstellung von Zengnissen über die Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 5. Dezember 1900.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 51 des Central-Blatts für
das Deutsche Reich von 1900 erlassene Bekanntmachung vom 22. November 1900, betref-
fend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten, zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 5. Dezember 1900.
Pischek. Schott von Schottenstein.
Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 25. Juni 1900, Central-Blatt S. 417.)7)
Bemerkung:
Die mit # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Geffentliche Hehranstalten.
A. Lehraustalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
Königreich Preußen.
Höôchst a. Main: Gymnasium (verbunden mit Real-Progymnasium) — bisher: Progymnasium (ver-
bunden mit Real-Progymnasium), unter C. a. I des Hauptoerzeichnisses.
Fürstenthum Lippe.
Detmold: Gymnasium Leopoldinum (verbunden mit Realschule) — bisher: Gymnasium Leopoldinum
(verbunden mit Real-Progymnasium).
c. Ober-Realschulen.
Königreich Württemberg.
Stuttgart: Wilhelms-Realschule (bisher unter B. c. 1I des Hauptverzeichnisses).
Großherzogthum Baden.
Karlsruhe: 1 Ober-Realschule (bisher: 1Realschule, unter B. c. II des Hauptverzeichnisses).
) Württ. Reg.Blatt S. ol3.