Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Art. 9. 
Die Anstellung auf Lebenszeit findet statt: 
1) bei den Assistenten der Gewerbeinspektion (Etatskap. 38 Tit. 32 lil. a), 
2) bei dem Vorstand der Weinbauversuchsanstalt in Weinsberg (Etatskap. 67 Tit. 8), 
3) bei dem Maschineninspektor am Ingenieurlaboratorium der Technischen Hoch- 
schule in Stuttgart (Etatskap. 70 Tit. 3), 
4) bei dem Betriebsingenieur an der Materialprüfungsanstalt derselben Hochschule 
(Etatskap. 70 Tit. 3), 
5) bei den Forstamtmännern (Etatskap. 112 Tit. 8). 
Art. 10. 
Für die ordentlichen Professoren der Technischen Hochschule in Stuttgart wird bei 
der Versetzung auf ein anderes Amt oder bei der zeitlichen oder bleibenden Versetzung 
in den Ruhestand ein Drittel des Gehaltes, in welchem sie stehen, als Entschädigung 
für ihren Unterrichtsgeldantheil in Berechnung genommen. 
Art. 11. 
Aus dem Vermögen der Restverwaltung werden zu außerordentlichen Staats- 
ausgaben bestimmt: 
für das Finanzdepartement in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds: 
1) zu Erbauung eines neuen Amtsgerichtsgebändes in Halll 78 500 MA. 
2) zu Erweiterung der Diensträume des Amtsgerichts Ravensburg 83 000 „ 
3) zu Erbauung eines neuen Amtsgerichtsgebäudes in Waldsee 751000 „ 
4) zu Erweiterung der Diensträume des Amtsgerichts, des Oberamts 
und des Kameralamts im Schloß zu Göppinen 70 000 
5) zu Herstellung eines neuen Justizgebäudes sowie eines neuen Ge- 
fängnißgebäudes in Tübingen, erste Rtt 414141400000 
6) zu Erwerbung eines Bauplatzes für ein neues Oberamtsgebäude 
in Reutlingen ............ 
7) zu Errichtung einer neuen Irrenanstalt auf dem Weißenhof bei 
Weinsberg, zweite Neeee .. . . 1000000, 
7“ 
20 000 „
	        
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