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und dieselbe Spaltentheilung erhalten wie die Formulare für die Reinschrift (8. 4), von
diesen sich aber dadurch unterscheiden, daß der Vordruck, welcher sich bei den Reinschrift—
formularen über den Spalten befindet, auf die erste Seite gesetzt wird und daß für die
letzte Spalte „Weitere Verhältnisse“ bezw. „Nähere Beschreibung“ bei den Concepten
für die Einträge in das 7, E und B Buch die vierte Seite, bei den Concepten für die
Einträge in das F und 8 Buch die dritte Seite vorbehalten bleibt.
8. 18.
Der Eintrag soll, auch wenn die Bezugnahme auf Beilagen stattfindet, alles Wesent-
liche der einzutragenden Verhältnisse enthalten.
. 19.
Hinsichtlich der Vertheilung des einzutragenden Stoffs auf die Vordrucke und
Spalten der Formulare sollen die in den Beilagen 1 bis 5 zu §. 4 mit lateinischer
bezw. bei Zahlen mit Kursiv= Schrift aufgenommenen Mustereinträge einen Anhalt bieten,
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im Uebrigen ist die in §. 20 enthaltene Anleitung zu berücksichtigen.
8. 20.
In der ersten Spalte ist jeder durch eine Querlinie (8. 23) abgeschlossene Eintrag
mit einer fortlaufenden Ziffer zu versehen.
In der für die Aufnahme des Namens bestimmten Spalte (Spalte 2 des T, E
und B Buchs) sind die betheiligten Personen mit ihren Vornamen und Familiennamen
unter Angabe von Stand oder Gewerbe und Wohnort oder Aufenthaltsort einzutragen,
die Familiennamen sind, falls Verwechslungen mit Vornamen möglich sind, schwarz zu
unterstreichen. Soweit erforderlich sind ferner zur Sicherstellung der Persönlichkeit
dienliche Nebenbezeichnungen, wie z. B. alt Christian Roller, aufzunehmen. Körperschaften,
Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sind nach ihrer gesetzlichen Benennung
zu bezeichnen. In den öffentlichen Registern eingetragene Actiengesellschaften, sonstige
Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossen-
schaften, sowie rechtsfähige Vereine sind mit ihren eingetragenen Namen (Firma) unter
Beifügung ihres Sitzes anzuführen. Vereine, welche die Rechtsfähigkeit nicht besitzen,
dürfen als solche nicht eingetragen werden.