56 Nos Veuisoze Reich und seine einzeluen Glieder. (April 17.—20.)
anträge werden jedoch abgelehnt. Am 18. April wird das Gesetz ange-
nommen.
17. April. Der Reichstag genehmigt nach zweitägiger De-
batte den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wett-
bewerbes in 2. Beratung.
18. April. (Plön in Holstein.) Der Kronprinz und
Prinz Eitel Friedrich treten in das Kadettenhaus zu Plön ein.
18. 20. April. Der Reichstag genehmigt in 2. Beratung
die Novelle zum Genossenschaftsgesetz, das am 1. Januar 1897 in
Kraft treten soll.
20. April. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Erste Beratung
des Gesetzentwurfs über den Bau von Kleinbahnen und Privat-
bahnen.
Die Vorlage fordert 69 321000 —M, wovon 3 Millionen auf die
Getreidelagerhäuser, 8 Millionen auf die Förderung des Baues von Klein-
bahnen und der Rest auf Sekundärbahnanlagen entfallen. Es wird zunächst
über die Eisenbahnbauten diskutiert. — Minister der öffentlichen Arbeiten
Thielen: Die Vorlage erhebe nicht den Anspruch, alle Lücken auszufüllen,
aber es sei nicht zu verkennen, daß die Maschen des Eisenbahnnetzes schon
sehr eng gezogen sind, und daß wir uns zur Zeit in einer Uebergangs-
periode befinden, und zwar vom reinen Staatsbahnsystem zum gemischten
System. Natürlich könne davon nicht die Rede sein, von dem Grundsatz
staatlicher Eisenbahnen abzugehen, aber durch das Kleinbahngesetz sei man
in eine neue Aera eingetreten, die schon recht segensreich sich gezeigt habe.
Der Staat sei bestrebt, nur solche Sekundärbahnen zu bauen, an welche
Klein= und Privatbahnen leicht angeschlossen werden könnten. Auf dieser
Grundlage sei auch das vorliegende Gesetz aufsgebaut worden. Ohne Unter-
stützung des Staates seien die Kleinbahnen nicht zu bauen, davon habe sich
die Regierung überzeugt, und deshalb acht Millionen zu diesem Zweck in
der Vorlage gefordert. In der Debatte werden meist lokale Wünsche und
Beschwerden zum Ausdruck gebracht.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt über die Verwendung der Fonds:
Die Aufwendungen für sämtliche, insgesamt ungefähr 665.1 Kilometer
langen Bahnen sind auf 50 852000 -J¾ veranschlagt. Hierzu treten noch für
die durch die bevorstehende Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes notwendig
werdende Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen für 665.1 Kilo-
meter Nebenbahnen zu 10 000 für das Kilometer, — 6651 000 JJ/, so
daß die Gesamtaufwendung für die vorgeschlagenen Eisenbahnen 57503000
Mark beträgt. Die Herabsetzung des für die Vermehrung des Fuhrparks
bisher vorgesehenen Satzes von 20 000 „J/ auf 10 000 .∆¾4 ist mit Rücksicht
darauf vorgenommen worden, daß die Absicht besteht, hier nur noch die
Mittel für die erste Ausrüstung der neuen Bahnlinien vorzusehen, dagegen
die Ausgaben für die aus Anlaß der Eröffnung neuer Strecken bedingte
Vermehrung auf den älteren Strecken in gleicher Weise, wie die Aufwen-
dungen für Vermehrung der Betriebsmittel überhaupt aus den laufenden
Betriebseinnahmen zu decken. Da von dem in der Vorlage geforderten
Gesamtbetrage von 69 321 000 J vorhandene Bestände aus Verstaatlichungs-
fonds in Höhe von 6 979 582,45 -7, sowie die von den Interessenten auf-
zubringenden Barzuschüsse zu den Baukosten im Betrage von 465 600 -K.