Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

56 Nos Veuisoze Reich und seine einzeluen Glieder. (April 17.—20.) 
anträge werden jedoch abgelehnt. Am 18. April wird das Gesetz ange- 
nommen. 
17. April. Der Reichstag genehmigt nach zweitägiger De- 
batte den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wett- 
bewerbes in 2. Beratung. 
18. April. (Plön in Holstein.) Der Kronprinz und 
Prinz Eitel Friedrich treten in das Kadettenhaus zu Plön ein. 
18. 20. April. Der Reichstag genehmigt in 2. Beratung 
die Novelle zum Genossenschaftsgesetz, das am 1. Januar 1897 in 
Kraft treten soll. 
20. April. (Preuß. Abgeordnetenhaus.) Erste Beratung 
des Gesetzentwurfs über den Bau von Kleinbahnen und Privat- 
bahnen. 
Die Vorlage fordert 69 321000 —M, wovon 3 Millionen auf die 
Getreidelagerhäuser, 8 Millionen auf die Förderung des Baues von Klein- 
bahnen und der Rest auf Sekundärbahnanlagen entfallen. Es wird zunächst 
über die Eisenbahnbauten diskutiert. — Minister der öffentlichen Arbeiten 
Thielen: Die Vorlage erhebe nicht den Anspruch, alle Lücken auszufüllen, 
aber es sei nicht zu verkennen, daß die Maschen des Eisenbahnnetzes schon 
sehr eng gezogen sind, und daß wir uns zur Zeit in einer Uebergangs- 
periode befinden, und zwar vom reinen Staatsbahnsystem zum gemischten 
System. Natürlich könne davon nicht die Rede sein, von dem Grundsatz 
staatlicher Eisenbahnen abzugehen, aber durch das Kleinbahngesetz sei man 
in eine neue Aera eingetreten, die schon recht segensreich sich gezeigt habe. 
Der Staat sei bestrebt, nur solche Sekundärbahnen zu bauen, an welche 
Klein= und Privatbahnen leicht angeschlossen werden könnten. Auf dieser 
Grundlage sei auch das vorliegende Gesetz aufsgebaut worden. Ohne Unter- 
stützung des Staates seien die Kleinbahnen nicht zu bauen, davon habe sich 
die Regierung überzeugt, und deshalb acht Millionen zu diesem Zweck in 
der Vorlage gefordert. In der Debatte werden meist lokale Wünsche und 
Beschwerden zum Ausdruck gebracht. 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt über die Verwendung der Fonds: 
Die Aufwendungen für sämtliche, insgesamt ungefähr 665.1 Kilometer 
langen Bahnen sind auf 50 852000 -J¾ veranschlagt. Hierzu treten noch für 
die durch die bevorstehende Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes notwendig 
werdende Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen für 665.1 Kilo- 
meter Nebenbahnen zu 10 000 für das Kilometer, — 6651 000 JJ/, so 
daß die Gesamtaufwendung für die vorgeschlagenen Eisenbahnen 57503000 
Mark beträgt. Die Herabsetzung des für die Vermehrung des Fuhrparks 
bisher vorgesehenen Satzes von 20 000 „J/ auf 10 000 .∆¾4 ist mit Rücksicht 
darauf vorgenommen worden, daß die Absicht besteht, hier nur noch die 
Mittel für die erste Ausrüstung der neuen Bahnlinien vorzusehen, dagegen 
die Ausgaben für die aus Anlaß der Eröffnung neuer Strecken bedingte 
Vermehrung auf den älteren Strecken in gleicher Weise, wie die Aufwen- 
dungen für Vermehrung der Betriebsmittel überhaupt aus den laufenden 
Betriebseinnahmen zu decken. Da von dem in der Vorlage geforderten 
Gesamtbetrage von 69 321 000 J vorhandene Bestände aus Verstaatlichungs- 
fonds in Höhe von 6 979 582,45 -7, sowie die von den Interessenten auf- 
zubringenden Barzuschüsse zu den Baukosten im Betrage von 465 600 -K.
	        
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