Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Die Lage der zur Bodenuntersuchung hergestellten Probegruben ist in den Plan 
einzuzeichnen. 
Falls sich das Unternehmen auf Flurkartenabdrücken nicht mit ausreichender Deut- 
lichkeit darstellen läßt, ist für den Plan in der Regel der Maßstab 1:1000 anzunehmen. 
Der Lageplan ist auf Leinwand aufzuziehen. 
Ueber diejenigen Gewässer, auf deren Zustand und Verhalten das Unternehmen 
voraussichtlich einwirkt, sowie über die Zu= und Ableitungskanäle sind Längen= und 
Querprofile einzureichen, welche in der Regel im Maßstab 1:1000 für die Längen= und 
1:100 für die Höhen= und die Querprofile aufzutragen sind. Die für die Beurtheilung 
des Unternehmens wichtigen Wasserstände sind in den Profilen anzugeben. 
Die geplanten Bauwerke, wie Stauanlagen, Schleusen, Brücken und Dohlen sind 
im Maßstab 1:100 bis 1:50 aufzuzeichnen. 
Der Maßstab ist je auf den Plänen und Zeichnungsblättern anzugeben, außerdem 
sind noch alle wichtigeren Abmessungen an den betreffenden Stellen einzuschreiben. 
Pläne und Zeichnungen sind auf dauerhaftem Material zu fertigen und in Kanzlei- 
format (21:33 cm) zusammenzulegen. 
Sämmtliche Pläne, Profile und Zeichnungen sind von dem Verfertiger unter Angabe 
des Datums zu unterzeichnen. 
S. 228. 
Ist ein Grundstück (Art. 86 Abs. 3 Ziff. 2) nur zum Theil an einem Unternehmen 
betheiligt, so ist das betheiligte Grundsteuerkapital nach Verhältniß der betheiligten Fläche 
zu berechnen. 
Das Verzeichniß der betheiligten Grundstücke ist nach dem angeschlossenen Muster 
— einzureichen. Sämmtliche Grundstücke eines Eigenthümers, mögen sie auch auf verschiedenen 
Markungen liegen, sind unter einer Ordnungsnummer aufzuführen. 
Die Uebereinstimmung der Einträge in dem Verzeichniß mit dem Grundbuch und 
dem Steuerbuch ist durch eine Bescheinigung des Grundbuchamts oder des Rathschreibers 
beziehungsweise des Steuerbuchführers nachzuweisen. Die Echtheit der Unterschriften 
der Grundeigenthümer, welche sich bereits für die genossenschaftliche Ausführung des 
Unternehmens ausgesprochen haben (Spalte 7 des Verzeichnisses), muß beglaubigt sein. 
Am Schluß des Verzeichnisses ist eine Zusammenstellung nach der Größe der be— 
theiligten Fläche und des Steuerkapitals vorzunehmen.
	        
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