XXXVIII
Vom Preuß. Vom
Centuer: Zoll Centner-
dem Rheine, es sey zu Berg oder Thal, oder auf der Mo- Rwir. ear.
sel ausgehen, ingleichen welche
b) ebenfalls beim Eingange auf der linken Rheinseite land-
waͤrts, an der Grenzstrecke von Schusterinsel (Basel ge-
genuͤber) in suͤdoͤstlicher Richtung bis Freilafsing wieder
ausgehen, oder welche umgekehrt beim Eingange auf der
ebenbezeichneten Grenzlinie von Schusterinsel bis Freilas-
sing, auf der linken Rheinseite landwärts wieder ausgehen;
endlich welche
c) an der nördlichen Grenze des Vereins zwischen dem Rhein
und der Elbe landwärts eingeführt, und von den Häfen
zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich
ab stromwärts ausgeführt werden, oder welche umgekehrt
aus den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz
oder Biebrich über die nördliche Grenze des Vereins zwischen
dem Rhein und der Elbe ausgefuͤhrt werden — 10 — 3141
2) Ven Waaren, welche
a) über die Grenze des Vereins auf der Linie von Saarbrü-
cken bis Basel, dann längs der Schweizerischen und Oester-
reichischen Grenze bis zur Donau, oder stromwärts auf
der Donau eingehen, und innerhalb der ebenbezeichneten
Grenzlinie wieder ausgehen; ingreichen welche
b) rheinwärts eingeführt, aus der Häfen in Frankfurt a. M.,
Höôchst a. M., Mainz oder Biebrich landwärts auf der
Grenzlinie von Schusterimel bis Freilassing wieder aus-
geführt werden, oder welche, umgekehrt auf letztgedachter
Grenzlinie in das Vereinsgebiet eingeführt, und von den
Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder
Biebrich stromwär's wieder ausgeführt werdrrrn 15