Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wiseenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
Vom 7. Dezember 1901. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in der Nr. 50 des Central-Blatts für 
das Deutsche Reich von 1901 erlassene Bekanntmachung vom 26. November 1901, betreffend 
ein Nachtragsverzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten, zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 7. Dezember 1901. 
Für den Staatsminister des Innern: 
Geßler. v. Schnürlen. 
Uachtrags-Verzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 6. Juli 1901, Central-Blatt S. 249.)0 
Bemerliung: 
Die mit T bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Oefsfentliche Hehranflalten. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
b. Real-Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Swinemünde. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für den Ostertermin 1901. 
— 
  
*) Württb. Reg. Blatt S. 219.
	        
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