Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

163 
& 16. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 31. Mai 1902. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bauwerkmeisterprüfung. Vom 26. April 1902. — 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die an Der . Baugewerkeschule in 
Stuttgart abzuhaltende Vorprüfung zur Bauwerkmeisterprüfung. Vom 13. Mai 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Bauwerkmeislerpräsung. Vom 26. April 1902. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird im 
Einvernehmen mit den Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für 
die Verkehrsanstalten, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen Nachstehendes 
verfügt: 
8. 1. 
Angehörigen der Baugewerbe, welche sich über ihre Befähigung zur Bekleidung der 
Stelle eines Oberamtsbautechnikers, Oberfeuerschauers, Oberamtswegmeisters, Bahn- 
meisters, technischen Sekretärs im mittleren Dienst der Verkehrsanstalten, Bauamtswerk- 
meisters, Straßenmeisters für die Beaufsichtigung von Staatsstraßen oder eines Gebäude- 
schätzers für die Gebäudebrandversicherung, sowie für andere derartige Stellen im 
Baudienste durch die Erstehung einer Prüfung auszuweisen wünschen, wird hiezu durch 
eine besondere Prüfung in den Baugewerben Gelegenheit geboten.
	        
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