Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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11.  Kommen  oder  kamen  bei  den  Großeltern  oder  sonst  in  der  Verwandtschaft
(Genaue  Angabe  des  verwandtschaftlichen  Verhältnisses)
Fälle  vor
von  angeborener  Taubstummheit?
von  erworbener  Taubstummheit?
von  Taubheii  ,
von  Schwerhörigkeit  höheren  Grades?
von  Geisteskrankheiten?
von  Kretinismus?
12.  Ist  das  Kind  seinem  Lebensalter  entsprechend  körperlich  und  geistig  entwickelt?
In  welchem  Alter  hat  es  gehen  gelernt?
13.  Ist  oder  war  das  Kind  mit  einem  körperlichen  oder  geistigen  Leiden  oder  Gebrechen  behaftet?
mit  welchem?
Sind  insbesondere  Zeichen  vorhanden:
von  Blödsinn,  Schwachsinn  oder  Kretinismus?
von  Epilepsie?
von  Lähmungen  der  Extremitäten?

 

von  Kropf?
von  Tuberkulosee  .
von  Skrofulose?
von  Rachitis?
von  Lues?
von  Störungen  des  Sehvermögens?
Retinitis  pigmentosa?
Keratitis  diffusa?
von  Mißbildungen  (Kopf=  und  Schädelbildung)?
14.  Zeigen  der  Nasen-Rachenraum,  das  äußere  Ohr,  der  äußere  Gehörgang  und  das  Trommelfell  bei
der  Untersuchung  normales  Verhalten?
oder  Veränderungen?  welche?
Ist  die  Atmung  durch  die  Nase  frei?

15.  Haben  aus  Anlaß  der  Taubheit  Heilversuche  stattgefunden?
Welcher  Äre  n:-  ,........
Wie  lange,  nachdem  die  Taubheit  zuerst  bemerkt  wurde?

(Nur  bei  erworbener  Taubstummheit  zu  beantworten.)

16.  Während  welcher  oder  in  unmittelbarem  Anschluß  an  welche  Krankheit  ist  die  Taubheit  bemerkbar

geworden?
nach  epidemischer  Genickstarre?
nach  anderen  Gehirnkrankheiten?  nach  welchen?