Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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8. 20. 
Die gegenwärtige Verfügung tritt in der Weise in Wirksamkeit, daß erstmals im 
Jahre 1903 die Vorprüfung und sodann im Jahre 1906 die Bauwerkmeisterprüfung 
nach den Bestimmungen dieser Verfügung vorgenommen werden. 
Im Jahre 1905 wird letztmals nach der Verfügung vom 3. Dezember 1874 geprüft 
werden. 
Stuttgart, den 26. April 1902. 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betressend die an der Bangewerkeschult in Stuttgart abzuhaltende Vorprüfung zur 
Lauwerkmeisterprüfung. Vom 13. Mai 1902. 
Unter Beziehung auf §. 6 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
26. April d. Is., betreffend die Bauwerkmeisterprüfung (Reg. Blatt S. 163) wird hin- 
sichtlich der Vorprüfung zu dieser Prüfung im Einvernehmen mit den Ministerien der 
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der 
Finanzen hiemit Nachfolgendes verfügt. 
S. 1. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juni des Prüfungsjahres 
bei der Direktion der Baugewerkeschule in Stuttgart, welche hiezu öffentliche Aufforderung 
ergehen läßt, einzureichen. 
Der Meldung sind beizulegen: 
1) der Nachweis des vollendeten 17. Lebensjahrs; 
2) ein Zeugniß über die mindestens 3 Bausommer umfassende praktische Beschäftigung 
auf der Baustelle oder dem Werkplatze, wobei die hauptsächlichsten Arbeiten, die 
dem sich Meldenden oblagen, bezeichnet sein sollen. Die Prüfungskommission ist
	        
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