Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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mit Baryumchloridlösung (1 Theil krystallisirtes Baryumchlorid in 10 Teilen destillirtem Wasser gelöst). 
Im vorliegenden Falle ist eine Wägung des so erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt erforderlich. 
Liegt jedoch ein besonderer Anlaß vor, den Niederschlag zur Wägung zu bringen, so läßt man ihn absetzen 
und prüft durch Zusatz eines Tropfens Baryumchloridlösung zu der über dem Niederschlage stehenden 
klaren Flüssigkeit, ob die Schwefelsäure vollständig ausgefällt ist. Hierauf kocht man das Ganze noch- 
mals auf, läßt dasselbe 6 Stunden in der Wärme stehen, gießt die klare Flüssigkeit durch ein Filter 
von bekanntem Aschengehalte, wäscht den im Becherglase zurückbleibenden Niederschlag wiederholt mit 
heißem Wasser aus, indem man jedesmal absetzen läßt und die klare Flüssigkeit durch das Filter gießt, 
bringt zuletzt den Niederschlag auf das Filter und wäscht so lange mit heißem Wasser, bis das Filtrat 
mit Silbernitrat keine Trübung mehr erzeugt. Filter und Niederschlag werden getrocknet, in einem 
gewogenen Platintiegel verascht und geglüht; hierauf befeuchtet man den Tiegelinhalt mit wenig Schwefel- 
säure, raucht letztere ab, glüht schwach, läßt im Exsikkator erkalten und wägt. 
Lieferte die Prüfung ein positives Ergebniß, so ist als erwiesen anzusehen, daß entweder schweflige 
Säure, schwefligsaure oder unterschwefligsaure Salze angewendet sind. Liegt ein Anlaß vor, festzustellen, 
ob die schweflige Säure unterschwefligsauren Salzen entstammt, so ist in folgender Weise zu verfahren: 
b) 50 g der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem Wasser und Natriumkarbonatlösung 
bis zur schwach alkalischen Reaktion unter wiederholtem Umrühren in einem Becherglase eine Stunde 
ausgelaugt. Nach dem Abpressen der Fleischtheile wird der Auszug filtrirt, mit Salzsäure stark angesäuert 
und unter Zusatz von 5 g reinem Natriumchlorid aufgekocht. Der erhaltene Niederschlag wird abfiltrirt 
und so lange ausgewaschen, bis im Waschwasser weder schweflige Säure noch Schwefelsäure nachweisbar 
sind. Alsdann löst man den Niederschlag in 25 cem 5 prozentiger Natronlauge, fügt 50 cem gesättigtes 
Bromwasser hinzu und erhitzt bis zum Sieden. Nunmehr wird mit Salzsäure angesäuert und filtrirt. 
Das vollkommen klare Filtrat gibt bei Gegenwart von unterschwefligsauren Salzen im Fleische auf 
Zusatz von Baryumchloridlösung sofort eine Fällung von Baryumsulfat. 
4. Nachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen. 
25 g der zerkleinerten Fleischmasse werden in einer Platinschale mit einer hinreichenden Menge 
Kallmilch durchgeknetet. Alsdann trocknet man ein, verascht und gibt den Rückstand nach dem Zerreiben 
in einen Platintiegel, befeuchtet das Pulver mit etwa 3 Tropfen Wasser und fügt 1 cem konzentrirte 
Schwefelsäure hinzu. Sosort nach dem Zusatze der Schwefelsäure wird der behufs Erhitzens auf eine 
Asbestplatte gestellte Platintiegel mit einem großen Uhrglase bedeckt, das auf der Unterseite in bekannter 
Weise mit Wachs überzogen und beschrieben ist. Um das Schmelzen des Wachses zu verhüten, wird in 
das Uhrglas ein Stückchen Eis gelegt. 
Der Nachweis von Fluorwasserstoff ist als erbracht anzusehen, sobald das Glas sich an den 
beschriebenen Stellen angeätzt zeigt. 
5. Dachweis von Salirylsäure und deren Salzen. 
50 8 der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 ccm einer 1 prozentigen Natriumkarbonat- 
lösung zunächst eine Stunde kalt ausgelaugt, darauf zum Sieden erhitzt, mit Salzsäure angesäuert und 
nach Zusatz von 5 g Natriumchlorid abgepreßt und filtrirt. Das Filtrat ist alsdann mit Natrium-
	        
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