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W 25.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, den 28. August 1902.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen von Jagstfeld nach Neuen-
stadt, von Vaihingen an der Enz, Bahnhof, nach Enzweihingen und von Amsteiten nach Gerstetten.
Vom 30. Juli 1902. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Kassenführung und Kassenkon-
trolle bei den öffentlichen Körperschaften und Stiftungen im Departement des Innern. Vom 9. August 1902. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Grundbestimmungen der Centralleitung des
Wohlthärigreitsbereins. Vom 8. Auguft 1902. — Bekanntmachung des Ministeriums des Hunern, betreffend
die Genehmigung der „Samariterstiftung“ in Stuttgart. Vom 14. August 1902. — Bekanntmachung des
Missteriums, des Innern, betreffend Abänderung der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte. Vom
21. August 1
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SBekauntmachung des Ministerinms der answärtigen Angelegenheiten,
Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Konzessionsertheilung zum Gau und Betrieb der Nebeneisenbahnen von Jagkfeld
nach Nenenstadt, von Vaihingen an der Enz, Bahnhof, nach Enzweihingen und von Amstetten nach
Gerstetten. Vom 30. Juli 1902.
Nachdem vermöge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät
vom 25. Juli d. Is. der „Württembergischen Eisenbahn-Gesellschaft“ in Stuttgart die
nachgesuchte Konzession zum Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen von Jagstfeld nach
Neuenstadt, von Vaihingen an der Enz, Bahnhof, nach Enzweihingen und von Anstetten
nach Gerstetten ertheilt worden ist, wird die Konzessionsurkunde nachstehend zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 30. Juli 1902.
v. Soden.