Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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5) der Zurücklegung des 16. Lebensjahres. 
Bewerber, welche das 25. Lebensjahr überschritten haben und nicht Mili- 
täranwärter sind, werden nicht angenommen. 
g. 18. 
Die niedere Prüfung wird in Stuttgart nach Bedarf jährlich ein- oder mehrmal 
abgehalten. 
Voraussetzung für die Zulassung ist: 
1) Zurücklegung des 21. Lebensjahres; 
2) Erstehung der praktischen Prüfung im Telegraphiren; 
3) mindestens dreijährige praktische Ausbildung, worunter ein einjähriger Probe- 
dienst; für Militäranwärter mindestens einjähriger Probedienst; 
4) gute Führung. 
S. 19. 
Gegenstände der niederen Prüfung sind: 
I. für die Kandidaten des Eisenbahndienstes: 
1) Organisation der württembergischen Verkehrsanstalten; 
2) Eisenbahnbetriebsdienst (Betriebsordnung, Bahnordnung, Fahr= und Signal- 
dienst, Kenntniß des Bahnoberbaus und der Betriebsmittel) 
3) Verkehrsdienst (Verkehrsordnung, Verbandswesen, Tarife, Militäreisenbahn= 
ordnung); 
4) Stationskassen= und Rechnungswesen; Inventar= und Materialwesen; 
5) Eisenbahngeographie von Deutschland; Kenntniß der für Württemberg haupt- 
sächlich in Betracht kommenden internationalen Bahnverbindungen; 
6) Lesen und Uebersetzen eines leichten französischen Stückes; 
für die Kandidaten des Post= und Telegraphendienstes: 
1) Organisation der württembergischen Verkehrsanstalten; 
2) Post= und Telegraphenbetriebsdienst; 
3) Verkehrsdienst (Post= und Telegraphenordnung); Kenntniß der telegraphen- 
und telephontechnischen Einrichtungen; 
4) Postkassen= und Rechnungswesen; 
II. 
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