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6.
Negierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag den 20. Februar 1902.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Prüfung von
Gewerbelehrlingen in Schulfächern. Vom 5. Februar 1902.— Bekanntmachung de des Ministeriung des Innern,
betreffend die Genehmigung der Schäfer-Wulz-Stiftung in Heidenheim 7. er-
fügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug der vom Vundesrath krr dee öte
von Gehilfen und Lehrlingen in Gast= und Schankwirthschaften erlassenen Bestimmungen. 8. Feb-
ruar 1902. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verfahren bei r 0 auf Ver-
längerung der Ladenschlußzeit. Vom 8. Februar 1902. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend den Bestand der Aichämter. Vom 12. Februar 1902.
Hekanatmachung der Ministerien des Innern und des f#rchen- und Schulweseus,
betreffend die prüfung von Gewerbelehrlingen in Schulfächern. Vom 5. Februar 1902.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 3. Februar
d. Is. werden über die Veranstaltung von Prüfungen für Gewerbelehrlinge in Schul.
fächern unter Aufhebung des auf die Prüfung von Gewerbelehrlingen bezüglichen Theils
der Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens,
betreffend die Veranstaltung von freiwilligen Lehrlingsprüfungen, vom 16. September
1885 (Reg. Blatt S. 383) nachstehende Bestimmungen getroffen:
F. 1.
Angehörigen des Gewerbestandes wird alljährlich Gelegenheit gegeben, durch Ab-
legung einer Prüfung darzuthun, ob sie sich die zum Betrieb ihres Gewerbes nöthigen
Kenntnisse in den Schul fächern angeeignet haben.