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Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Vemerkungen:
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnafien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Erteilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
Ab, B. b und c oder C. b (Nealgymnasium, Realprogymnasium, Realschule) mit obliga-
torischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem “ bezeichneten Lehranftallen haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
#½% bersicht.
ffentliche — l Selte
Gymnasien (A. a) .. 427 Realprogymnasien (C. b)J. 443
Realgymnasien (A. 0 435 Raalschulen (C. c) 444
Oberrealschulen (A. c). 438 Offentliche Schullehrerseminare c. 4) 449
Progymnasien (6. 0)0 439 1 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 452
Realprogymnasien (B. b) . .. "440 Privat-Lehranstalten „ 458
Realschulen (6ö,# c) 440 Lehramstallen im Auslandded 456
Progymnasien (C. aJ. 441
Offentliche Fehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Arnsberg,
Aachen: Kaiser Karls-Gymnafium, schersleben,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Attendorn,
Allenstein, Aurich,
Altona, Barmen,
Anklam, Bartenstein.