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Sachsa a. Harz: fLehr- und Etrziehungsanstalt
(Privatrealschule) von Wilbrand
Rhotert,
St. Goarshausen: Erziehungsinstitut (Institut
Hofmann) des Dr. Gustav Müller
(früher Karl Harrach),
Telgte: Progymnafiale und thöhere Bürgerschul-
Abteilung des Erziehungsinsti-
tuts des Dr. Franz Knickenberg.
Höhere Privat-Knabenschule von
Hofrat Karl Faber (Realschule
und Realprogymnasium).“)
II. Köntgreich Bayern.
Augsburg: ##Allgemeine Handels-Lehranstalt von
Gustav Hoffmann,!)
Donnersberg bei Marnheim (Pfalz): sReal= und
Erziehungsanstalt unter Leitung
des Dr. Ernst Goebel u. des Gustav
Goebel (früher Dr. Ernst Goebel),
Dürkheim a. H.: FRealschule des Heinrich Bär-
mann,)
Frankenthal (Pfalz): 1Reallehrinstitut von Va-
lentin Trautmann u. Eugen Wehrle,
Fürth: 1Israelitische Realschule des Dr. Alfred
Feilchenfeld.)
Marktbreit a. Main: f Real- und Handelsschule
des Joseph Damm,
Nülrnberg: Real- und Handelslehranstalt (In-
stitut M. Gombrich).")
Wiesbaden:
.l
1904 einschließlich Geltung.
1
Privat-Lehranstalten.
III. Königreich Sachsen.
Dresden: sPrivatrealschule mit Pensionat von
Oskar Koldewey (früher Ernst
Böhme), 5)
##Realinstitut von G. Müller-Gelinek
(früher G. Müller-Gelinek und
Dr. P. Th. Schumann,)
Realklassen der Unterrichts- und Er-
ziehungsanstalt des Dr. Ernst
Zeidler)
Leipzig: #Erziehungsanstalt des Dr. Nobert
Barth (früher Dr. E. J. Barth),
1Privatschule des Dr. Friedrich Thomas
Roth,
Privatrealschule
Toller.)
IV. Königreich Württemberg.
Stuttgart: Höhere Handelsschule unter Leitung
des Professors Eugen Bonhöffer,
Realistische Abteilung der Privat-
Lehranstalt des Professors Karl
Widmann (des Instituts Rauscher).
V. Großherzogtum Baden.
Waldkirch: #Erziehungsanstalt des Dr. Rudolph
Plähn.
VI. Großherzogtum Hessen.
Offenbach a. Main: Goetheschule des Oberlehrers
#. D. Ernst Gerloff (srüher
Dr. Pius Sack).)
von Otto Albert
Mit rückwirkender Krast bis zum Ostertermin 1902. Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin
Die bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Jahre 1905 ein-
schliehlich verlängert worden.
Die Berechtigung gilt bis zum Jahre 1905 einschließlich und zwar mit rückwirkender Kraft für die Abschluß-
prüfung von 1002.
#) Die seiner Zeit bis zum Herbst 1902 einschließlich erteilte Berechtigung hat noch für das Schuljahr 1902 3 Geltung.
4) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum PrÜfungstermin 1904 einschließlich Geltung.
5) Die Berechtigung hat vorläufig bis zu Ostern 1903 einschließlich Geltung.
68) Auf dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschrönkt.
7) Die Berechtigung hat vorlöusig bis zum Ostertermin 1905 einschließlich Geltung.
8) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Herbsttermin 1903 einschließlich Geltung.