Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Formular I. 
Einweisungsschein. 
D Königl. (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht) 
  
  
lll.................,........................................................,... 
an 
die 4&. (Zuchthausverwaltung) 
inn. 
Durch Urteil (Strafbefehl) de 
vom 
ist d 
wegen 
zu eiier m strafe von... Jahren Monaten Tagen ver- 
urteilt worden. 
Die laut des ergangenen Erkenntnisses gemäß 8 60 des Strafgesetzbuchs auf die erkannte Strafe 
anzurechnende Untersuchungshaft beläuft sich auf. 
Die Strafzeit ist o0o aan') zu berechen , í: 
  
Nachdem die Vollstreckung des Urteils angeordnet worden ist, 
— wird d. . Verurteilte der ...............».................... 
zur Erstehung der Strafe zugeliefert — 
— ist d . Verurteilte angewiesen worden, sich zum Strafantritt spätestens am 
bei den. zu stellen. — 
Dabei werden folgende Notizen beigefügt: 
1. Alter de Verurteilten: ([Jahr, Monat und Tag der Geburt) 
  
*) Anmerkung: Hier ist entweder „Tag des Eintritts in die Strafanstalt“ einzusetzen oder ist der anderweitige 
zeginn der Strafzeit, letzterenfalls unter kurzer Angabe des Grundes hiefür, z. B. „gemäß § 482 der Strafprozeß- 
rerdnung“, anzugeben. 
**) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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