Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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einer libersicht der in dem Gemeindebezirk vorhandenen Konfektionswerkstätten 
mit Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern und endlich die in § 6 der 
Ministerialverfügung vom 20. September 1900 (Reg. Blatt S. 714) vorge- 
schriebene Einsendung einer Ubersicht der in dem Gemeindebezirk vorhandenen 
Motorwerkstätten mit Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern an die Ober- 
ämter kommen vom Jahre 190 3 an in Wegfall.“ 
Stuttgart, den 27. Dezember 1902. 
Pischek. 
bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegewesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausktellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche in 
den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada. Vom 29. Dezember 1902. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 12. Dezember 1902 (Zentral-Blatt für das Deutsche Neich von 1902 
Nr. 53 S. 422) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 29. Dezember 1902. 
Pischek. v. Schnürlen. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachungen vom 23. Juli 1893 (Zentral-Blatt S. 235)7) und 
7. Januar 1901 (Zentral-Blatt S. 6)7“) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß für 
die Dauer der durch Krankheit veranlaßten Behinderung des I)r. Paul Richard Welcker zu Chicago 
dem praktischen Arzte Dr. Albrecht Heym daselbst auf Grund des § 42 Ziff. 2 der Wehrordnung 
die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 12 unter Ziff. I à und l bezeichneten Zeugnisse über 
die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche 
ihren dauernden Aufenthalk in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben. 
Berlin, den I12. Dezember 1902. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: I##r. Nich ter. 
*) Zu vergl. Reg. Blatt von 1893 S. 277. 
") Zu vergl. Reg. Blatt von I1121 S. 12.
	        
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