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praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. Sthamer zu Johannesburg (Südafrika) auf Grund
des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, die im § 42 unter Ziffer 15
und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit auch für
diejenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in der portu-
giesischen Kolonie Mogçambique haben.
Berlin, den 5. August 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Sydow.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Fleischbeschan- und Schlachtungestatistik. Vom 22. August 1904.
§.
Nach den vom Bundesrat festgestellten Bestimmungen über die Fleischbeschau= und
Schlachtungsstatistik sind über die Ergebnisse der Fleischbeschau vier statistische Zusammen-
stellungen zu fertigen und zwar:
I. eine jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Schlachtvieh= und Fleisch-
beschau bei Schlachtungen im Inland nach Formular Anlage A;
II. eine jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Fleischbeschau bei dem in
das Zollinland eingeführten Fleische nach Formular Anlage B;
III. eine jährliche Zusammenstellung der Befunde von Tuberkulose bei in Schlacht-
höfen geschlachteten Tieren nach Formular Anlage C;
IV. eine vierteljährliche Nachweisung über die der Schlachtvieh= und Fleisch-
beschau unterstellten Tiere nach Formular Anlage D.
I. Jährliche Zusammenstellung der Ergebnisse der Schlachtvieh= und Fleischbeschau
bei Schlachtungen im Inland.
§2.
Die von den Fleischbeschauern gemäß § 47 Abs. 2 der bundesrätlichen Ausführungs-
bestimmungen A zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetz (Reg. Blatt von 1902 S. 271)