Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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W 1. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württiemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 7. Jannar 1905. 
  
Inhalt: 
Nönigliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des Staatsvertrags zwischen Württemberg und Baden 
vom 1. Dezember 1904 über die Zuständigkeit zur Führung des Grundbuchs für die Kondominatsgrundstücke 
der Gemarkung Bernbronn. Vom 5. Januar 1905. 
  
fönisliche Verordunug, 
betreffend die Veröffeutlichung des Staatsvertrags zwischen Würktemberg und Lgaden vom 
I. Dezember 1904 über die Znständigkeit zur Führung des Grundduchs für die Kondominats- 
grundstücke der Gemarkung Hernbronn. Vom 1. Januar 1905. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 1. Dezember 1904 zwischen Württemberg und Baden abgeschlossene 
Staatsvertrag über die Zuständigkeit zur Führung des Grundbuchs für die Kondominats-= 
grundstücke der Gemarkung Bernbronn die Zustimmung Unserer getreuen Stände 
erlangt hat und beiderseitig ratifiziert worden ist, verordnen Wir nach Anhörung Unseres 
Staatsministeriums, daß dieser Vertrag öffentlich bekannt gemacht werde. 
5. Januar 1905. 
Wilhelm. 
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
Gegeben Stuttgart, den
	        
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