Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

216 Lehranstalten im Auslande. 
XIII. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. für den Prüfungstermin im Früb. 
Gera: #Amthorsshe höhere Privat-Handelsschule jahr 1908, . 
unter der einstweiligen Leitung des Hamburg: 1Privatrealschule des Dr. A. Wiche 
Otto Sailer.) « Lange, 
Privatrealschule des Dr. Th. Wahr= 
XIV. Freie und Hausestadt Lübeck. schaff, 
I 
LübechkaivqtkeqtschvtedestQA.Reimamk. Realschule der Talmud- Tora, unter 
Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt. 
XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
« Nealschule des unter Leitung des 
Hamburg: rivatrealschule des Dr. T. A. Bieber, Direktors M. Hennig und des 
Stiftungsschule von 1815, unter Dr. G. Tiede stehenden Paulinums, 
Leitung des Lehrers E. Stephan 
Penfionat des Rauhen Hauses. 
Fehranstalten im Auslande.)0 
Antwerpen: Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster, 
Belgrano bei Buenos Aires: Deuitsche höhere Knabenschule,) 
Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm 
Lohmeyer,s) 
Buenos Aires: Germaniaschule unter Leitung des Dr. Willy Ruge, 
Bukarest: Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter der bisherigen Leitung dee 
Dr. Ludwig Lenz,“) 
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Otio Söhring, 
Genua: Deutsche Schule unter Leitung des Georg von Hassel,5) 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Wilhelm Braun. 
Berlin, den 15. August 1908. Der Reichskanzl 
er Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
1) Die Berechtigung ist vorläufig vom Michaelistermin 1907 einschließlich bis zum Ostertermin 1910 ein- 
schließlich erteilt worden. 
#c Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regie- 
rungskommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung 
von Aufsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen 
Teilen derselben sind unstatthaft. 
2) Die Berechtigung gilt nur bis zum 1. Januar 1908. 
3) Die bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Prüfungstermin 1908 
einschließlich verlängert worden. 
4) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1908 einschließlich Geltung. 
5) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden. 
 
	        
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