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fende Vetriebsarten ———2
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39. Steinschlagherstellung, auch mit Verwendung von Maschinen; Pflasterstein- I
bearbeitung und sonstige Steinhauerarbeiten als besonderer Be-
triebszweig 4,00 2,00
40. Kies-, Sand-, Ton= und Mergelgräberei . 3,90 1,95
41. Maschinenbetriebe, Pumpwerke # * Verbindung. mit einem l Bau-
betriebe . 2,10 1.05
42. Baggerarbeiten zur Unterhaltung von Hafen, Kanälen und sonstigen
Wasserläufen mit Verwendung maschineller Einrichtungen. 5,00 2.50
43. Herstellung elektrischer Rreleitungen, Stellen von Nosten, Montagen
und Demontagen 11,40 5,7%
Siebente Gruppe.
Betriebsbeamte.
44. Betriebsbeamte. 0,80 0,10
Anmerkung: Für Schchtmeiser, Lokomotio- und 0 Maschinenführer
kommt der Prämiensatz zur Anwendung, der von den Löhnen usw.
des Betriebs oder Betriebsteils, in dem sie beschäftigt sind, erhoben wird.
Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen.
1. Für Arbeiten, welche vorstehend nicht aufgeführt sind, wird der Prämiensatz nach Maßgabe des für die
Genossenschaft geltenden Tarifs vom Vorstande festgesetzt.
2.
Wenn dieselben Arbeiter mit mehreren Arten von Arbeiten beschäftigt werden (z. B. mit Straßenreinigung
und Steinschlagen), so sind in der monatlichen Nachweisung für jede Art die verwendeten Arbeitstage und
die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergleiche Anleitung des Reichs-Versicherungsamts, betreffend
die Nachweisungen von Regiebauarbeiten, vom 12. Dezember 1887).
Erfolgt eine solche Trennung nicht,
so wird bei der Berechnung der Prämie die höchste in Betracht kommende Gefahrenklasse zur Anwendung
gebracht.
keine Anwendung.
Festgesetzt gemäß § 26 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes.
Berlin, den 19. November 1908.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Abteilung für Unfallversicherung.
Dr. Kaufmann.
Auf Versicherungen gemäß § 31 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes findet diese Bestimmung