Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Krankenhäuser und 
medizinisch-wissenschaftlichen Institute. Vom 5 Dezember 1908. 
Die in Nr. 52 des Zentralblattes für das Deutsche Reich von 1908 enthaltene 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. November 1908 wird in nachstehendem ver- 
öffentlicht. 
Stuttgart, den 5. Dezember 1908. 
Pischek. 
Bekanntmachung. 
Gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Arzte vom 28. Mai 1901 (Zentralblatt für das 
Deutsche Reich Seite 136)7) wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen Krankenhäuser und medizinisch- 
wissenschaftlichen Institute veröffentlicht, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten 
ermächtigt sind. 
Berlin, den 24. November 1908. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Jonquieres. 
*) Württ. Reg.Bl. von 1901 S. 144.
	        
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