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Die Behörden sollen den Entlassenen mit ihrem Rat unterstützen und ihm erforder-
lichenfalls zu seinem Fortkommen behilflich sein.
Eine überwachung soll in solcher Weise stattfinden, daß der Entlassene nicht hoffen
kann, ein Mißbrauch des bei der Entlassung in ihn gesetzten Vertrauens würde unentdeckt
bleiben. Keinesfalls darf der Entlassene durch die überwachung in seinem ehrlichen
Fortkommen gehindert oder in beschämender Weise bloßgestellt werden. Die mit der
überwachung und mit der Meldung etwaiger Ordnungswidrigkeiten beauftragten unteren
Polizeiorgane haben diese Aufgabe in tunlichst schonender Form zu erfüllen und sich
jeder Aufsehen erregenden Beaufsichtigung, durch Nachfragen an der Arbeitsstätte u. dergl.,
wenn es irgend angeht, zu enthalten.
Im einzelnen richten sich die für den Zweck der überwachung oder im Interesse der
öffentlichen Sicherheit oder des Entlassenen zu treffenden Maßregeln nach der Lage des
Falles. Unter Umständen kann dem Entlassenen das Betreten einzelner bestimmter
Häuser, Plätze, Gemeinden oder Bezirke untersagt, auch ihm aufgegeben werden, von Zeit
zu Zeit sich persönlich zu melden und über seine Lebensweise und Erwerbsverhältnisse
Auskunft zu geben. Die Auferlegung derartiger besonderer Beschränkungen oder Ver-
pflichtungen soll aber nur aus dringenden Gründen geschehen; sie erfolgt mittels proto-
kollarischer Eröffnung an den Entlassenen.
In geeigneten Fällen kann die unmittelbare Führung der Aufsicht einer Vertrauen
verdienenden Privatperson übertragen werden.
Veränderung des Aufenthalts.
§ 16.
Zu einer vorübergehenden Entfernung aus dem ihm angewiesenen Aufenthaltsort
hat der Entlassene Erlaubnis einzuholen, wenn die Abwesenheit über 48 Stunden dauern
soll. Bis zu einer Dauer von drei Wochen wird die Erlaubnis von der Polizeibehörde,
bei längerer Dauer von dem Amtsgericht erteilt.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Grund zu der Besorgnis vorhanden ist, daß
der Entlassene die Vergünstigung zu Gesetzesübertretungen mißbrauchen oder dadurch einer
ungeordneten Lebensweise zugeführt werden würde.