Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

684

 

 

 

K.
Der  volle  Fahrpreis  wurde  einschließlich

Die  erstattungsfähige  Stempelabgabe

 

 

 

 

 

 

 

Lau,  des  Fahrkartenstempels  zurückgewährt
zu  folgenden  versteuerten  Fahrkarten:  beträgt
fende  b.  Steuersatz  Bemerkungen
Num=  Es  sind  unabgesetzt  geblieben  die  fol-  "  g
genden,  zu  einer  späteren  Verwendung  im  im
mer
ungeeigneten  versteuerten  Fahrkarten:  ein
8  9  zelnen  ganzen
Sorte  Fahr-  Fahrpreis  Stüczahl
kKkKklasse  *  “—  vf.  —  vf
1  2  3  4  5  6  7  1  8  9
—  —
-
i
l
s
l  i
«
«  l  i  I
·  l
l  l
s  .  .  l
:  1
I  i
;  ,  l
i  l  l
Zusammen
I  «
«  I  ,
.  l  l
Die  Richtigkeit  bescheinigt
„den..  19
(Firma)
(Unterschrift)

fähige  Betrag  wird  danach  festgestellt  zu

(Amtsstempelabdruck)

Mark  Pf.

Festsetzung  des  zu  erstattenden  Stempelbetrags.

Die  vorstehende  Nachweisung  ist  rechnerisch  und  nach  den  vorgelegten  Belegen  geprüft  worden.  Der  erstattungs-“
  IEtf.  in  Worten:

(Amtbezeichnung)
(Unterschrift)