Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Die für die einzelnen Anstellungsbehörden bestimmten Papiere sind in 
der vorstehend unter a—d genannten Reihenfolge zusammenzuheften und mit 
einem beigehefteten Umschlag von Kanzleipapier (jedoch ohne sogenannten 
Aktenrücken) zu versehen, auf dessen vorderer Seite eine Aufschrift nach folgendem 
Muster anzubringen ist: 
Grenadier-Regiment Königin Olga Nr. 119. 
Bewerbung des Militäranwärters, 
Vizefeldwebel 
Friedrich Wilhelm Schuler 
um nachgenannte Stellen: 
21. Kassendiener beim Gas= und Wasserwerk. 
Anwärterliste des Gemeinderats Ulm. 
In den Bewerbepapieren selbst ist die nochmalige Aufführung der einzelnen 
Stellen nicht mehr erforderlich, es genügt vielmehr der Hinweis auf das 
Titelblatt. 
Die nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Militäranwärter und die Inhaber 
des Anstellungsscheins (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) haben ihren Bewerbungen folgende 
Papiere beizulegen: 
a. eine vom Bewerber selbst geschriebene Darstellung seines Lebenslaufs 
mit Angabe der Familien= und Vermögensverhältnisse, der Staatsangehörig- 
keit und des Zeitpunkts ihrer Erwerbung, sowie der Zeit, während der 
etwa die aktive Dienstleistung unterbrochen war, und mit der Beurkundung 
der eigenhändigen Schrift. Sind für einzelne Stellen gewerbliche, technische, 
Sprach= usw. Kenntnisse erforderlich, so ist im Lebenslauf auch anzugeben, 
auf welche Weise der Bewerber sich dieselben erworben hat; 
b. den Zivilversorgungs= beziehungsweise den Anstellungsschein oder 
im Falle des eingetretenen Verlusts der Urschrift eine Bescheinigung der 
zuständigen Militärhörde über die Berechtigung zur Bewerbung um die den 
Militäranwärtern beziehungsweise Inhabern des Anstellungsscheins vor- 
behaltenen Stellen; die unter § 8 Nr. 4 der Grundsätze fallenden ehemaligen
	        
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