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84.
1 Die zu einem Bau erforderlichen Gerüste sind unter sachkundiger Leitung durch
geübte Arbeiter in der dem jeweiligen Zwecke entsprechenden Größe und Stärke und
unter Anwendung aller im einzelnen Falle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen her-
zustellen, gegen Senkungen, Schwankungen und Verschiebungen zu sichern und so zu
unterhalten, daß ohne Gefahr auf ihnen gearbeitet werden kann. Namentlich ist dafür
zu sorgen, daß zwischen dem Gerüst und dem Gebäude, besonders auch an den Fenster-
öffnungen Personen nicht abstürzen können, und daß bei dem Zusammentreffen von
Gerüsten an verschiedenen Gebäudeseiten eine sichere, den gefahrlosen Übergang vom
einen Gerüst auf das andere gestattende Verbindung hergestellt wird.
7 Alle zur Herstellung eines Gerüstes erforderlichen Baustoffe, Hilfsmittel und Ge-
räte müssen in genügender Menge vorhanden und von guter, zweckentsprechender Be-
schaffenheit sein; insbesondere müssen alle Gerüsthölzer, Dielen und Bretter aus ge-
sundem Holze bestehen und alle Geräte, Maschinen, Laufbrücken, Treppen, Leitern und
sonstiges Zubehör, wie Seile, Klammern, Rollen, Bindezeug und dergl. sich in gutem,
brauchbarem Zustande befinden.
□ Durch öfteren Gebrauch oder durch Witterungseinflüsse schadhaft gewordenes Binde-
zeug darf beim Aufstellen von Gerüsten nicht verwendet werden. Ebenso dürfen Seile,
über die Salzsäure, Lötwasser oder andere zerstörende Flüssigkeiten verschüttet worden
sind, weder zu Gerüsten noch zum Anseilen von Arbeitern oder zum Aufziehen von
Lasten benützt werden. Hölzer, die durchlocht sind oder sonst nicht überall die volle
Stärke haben, dürfen zu Hebeln und Streichen nicht verwendet werden.
( Die bei Gerüsten zur Verwendung kommenden Baustoffe, Geräte und Hilfsmittel
sind vor ihrer jedesmaligen Benützung darauf zu prüfen, ob sie den an sie zu stellenden
Anforderungen entsprechen.
6) An Regenabfallröhren, Blitzableitern und dergl. dürfen Gerüste nicht befestigt werden.
865.
C Die Gerüstständer müssen mindestens 1 m tief in die Erde eingegraben oder auf
andere Weise sicher und unverrückbar aufgestellt werden. Zur Verhütung von Ver-