Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Nach diesem Plan soll das nördlich von den beiden Hauptgleisen der Bahnlinie 
Mühlacker—Pforzheim liegende Güterzugüberholungsgleis am westlichen Ende des 
Bahnhofs Mühlacker verlängert und durch eine neue Weichenstraße mit den Haupt- 
gleisen verbunden werden. Die von der Gleisverlängerung berührten Feldwege und 
Wassergräben werden verlegt. 
Die Unternehmerin wird in dem Enteignungsverfahren durch die Großherzogliche 
Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen in Karlsruhe vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Gegeben Stuttgart, den 7. Januar 1911. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
Lekanntmachung des Justizministeriums, 1 
betreffend die Genehmigung der Samuel und Mathilde Kocherthaler-Stiftung in Ohringen. 
Vom 7. Januar 1911. 
Seine Königliche Majestät haben am 4. Januar ds. Is. der Samuel und 
Mathilde Kocherthaler-Stiftung in Ohringen die nachgesuchte Genehmigung aller- 
gnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 7. Jannar 1911. 
Schmidlin. 
Verfügung des Justizministeriums, 
betreffend die Anlegung von Mündelgeld bei der städtischen Sparkasse in Feuerbach. 
Vom 23. Januar 1911. 
Auf Grund des Art. 69 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch 
wird hiemit nach Anhörung des Oberlandesgerichts die städtische Sparkasse in Feuerbach 
zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt. 
Stuttgart, den 23. Januar 1911. 
Schmidlin.
	        
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