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5) Erleichterungen, die von den Zentralbehörden der Bundesstaaten auf Grund des 8 20 Abs. 2 der all-
gemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln oder auf Grund des § 17
Abs. 4 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Schiffsdampfkesseln gewährt
werden, sind, soweit sie über den Rahmen des einzelnen Falls hinausgehen, zu veröffentlichen und gegen-
seitig zur Kenntnis zu bringen.
Erschwerende Bestimmungen für den Bau und die Ausrüstung von Dampfkesseln mit Anforderungen,
die weiter gehen als diejenigen der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Land-
oder von Schiffsdampfkesseln, werden die verbündeten Regierungen ohne vorhergehende Verständigung
nicht erlassen.
6) Sicherheitsventile sollen als der Vorschrift des § 9 Abs. 2 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen
über die Anlegung von Land= und von Schiffsdampfkesseln entsprechend angesehen werden, wenn ihr
OQuerschnitt folgender Formel entspricht:
— 15 H. ./ 1%%
p 7
worin F — Querschnitt des Ventils in qmm,
B— Heizfläche des Kessels in qm,
ßp. — Uberdruck des Dampfes in kg/qem,
7 — Gewicht von 1 chm Dampf in kg von dem Uberdruck p
bedeuten.
7) Als Sachverständigenkommission im Sinne des § 2 Abs. 1 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen
wird die Deutsche Dampfkessel-Normen-Kommission anerkannt, in welche die nachstehend bezeichneten indu-
striellen und wissenschaftlichen Vereine und Institute die gleichfalls angegebene Zahl von Vertretern zu
entsenden satzungsgemäß berechtigt sind:
Zentralverband der preußischen Dampfkessel- lberwachungspereine 7 Vertreter,
Verein deutscher Ingenieure .... .... .
Verein deutscher Eisenhüttenleute
Verein deutscher Maschinenbauanstalten
Verband deutscher Dampfkessel-Uberwachungs- Pereine .
Schiffsbautechnische Gesellschaft ...
Technische Hochschulen
Versuchs= und Materialprüfungsanstalten
Verein deutscher Schiffswerften a) Seeschiffswerften.
b) Flußschiffswerften
Verein Hamburger Reeder .......
Flußschtffreedereten.. .
Zentralverband deutscher Industrieller .
Germanischer Lloyd
Verein der Fabrikanten landwirischaftlicher Maschinen und Geräte .
Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller
—-o d GO. P
–—
zusammen 33 Vertreter.