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Zu § 7. Wasserstandsvorrichtungen.
Der Kessel istmit: Wuaseerstandsglase versehen.
Dieselben sind in einer zur Längsrichtung des Schiffes rechtwinkligen Ebene, in gleicher
Ensabe für I’ und Entfernung von der Kesselmitte, möglichst weit entfernt von ihr, in einem Abstande
Schiff
von mm voneinander angebracht.
Außerdem befinde sich am Kessel als Wasser-
standsvorrichtung.
Die Wasserstandsvorrichtungen sind gesondert — an einem gemeinschaftlichen Körper —
unmittelbar — durch Verbindungsrohre — mit dem Innern des Kessels verbunden. Die gemein-
schaftlichen Verbindungsrohre haben mm, die gesonderten Verbindungsrohre
mm lichten Durchmesser.
Die Hähne und Ventile der Wasserstandsvorrichtungen sind so eingerichtet, daß man
während des Betriebs in gerader Richtung durch die Vorrichtungen hindurchstoßen kann. Der
unterste Probierhahn wird in der Ebene des niedrigsten Wasserstandes angebracht.
Der niedrigste Wasserstand liegt mm oberhalb, der höchste Punkt der Feuer-
züge mm unterhalb der unteren sichtbaren Begrenzung des Waseerstandsglases.
Im übrigen werden die Wasserstandsvorrichtungen vorschriftsmäßig ausgeführt.
Zu § 8. Wasserstandsmarke.
Der Kessel wird mit mm Gefälle angelegt.
Der festgesetzte niedrigste Wasserstand liegt mm über
Derselbe wird an de durch ein Schild mit der
Bezeichung . sowie an der Kesselwandung durch eine feste Strich-
marke, die von den Buchstaben N. W. begrenzt wird, bezeichnet.
An des Kessels ist die höchste Lage der
Eingabe, sür Feuerzüge nach der Richtung der Schiffsbreite in leicht erkennbarer dauerhafter Weise durch ein
! Schild mit der Bezeichnung kenntlich gemacht.
Zu § 9. Sicherheitsventile.
Der Kessel erhält gewöhnliche — Vollhub — Sicherheitsventil vo ... mm
lichter Weite. Die Belastung erfolgt durch — Gewichte — Federn — unmittelbar — mittels Hebel.
D Ventitl. so eingerichtet, daß jederzeit gelüftet und auf em Sitz
gedreht werdenkö. 68 . Die Belastung d Ventil soll bei der Abnahmeprüfung fest-
gestellt werden.
(Ang -abe für
Schhfskef e., Mindestens eins der Ventile hat eine solche Stellung, daß die vorgeschriebene Belastung
Seeschiffe aus- I von Deck aus mit Leichtigkeit untersucht werden kann.
genommen.) 8