Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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meinschaftliche Speiseleitung haben. 
leitung ist vor Einfrieren zu schützen. 
Die Speifung soll stets stattfinden, ehe das Wasser 
unter die Marke des niedersten Wasserstandes 
herabsinkt, und geschieht besser bei hoher als 
bei niedriger Dampfspannung. Wo die Speise- 
vorrichtung dies ermöglicht, ist ununterbrochene 
Speisung am zweckmäßigsten. Fetthaltiges Speise- 
wasser schadet dem Kessel. 
Ventile und Hähne sind stets langsam und vor- 
sichtig zu öffnen und zu schließen. 
Alle Undichtheiten sind möglichst bald zu be- 
seitigen, namentlich aber soll das Eindringen 
von Wasser in das Kesselmauerwerk verhütet 
werden, da sonst rasches Verrosten eintritt. 
Das Offnen der Feuertüren soll erst geschehen, 
nachdem der Rauchschieber teilweise geschlossen 
ist; Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat leicht 
ein Rinnen des Kessels zur Folge und veranlaßt 
außerdem stärkeres Rauchen. Beim Schüren ist 
regelmäßig zu beobachten, ob sich die Kesselwand 
(Feuerplatten) in gutem Zustand befindet. 
Rost und Aschfall sollen immer rein und lüstig 
sein. Die Rostfläche ist stets gleichmäßig und 
nicht zu hoch mit gehörig zerkleinertem Breun-- 
material bedeckt zu halten. Das Brennmaterial 
soll möglichst oft aufgegeben und niemals an- 
gefeuchtet werden. Hat ein Kessel zwei Feue- 
rungen, so sind dieselben abwechslungsweise und 
in regelmäßigen Zwischenzeiten zu bedienen. 
teim Schichtenwechsel sollen beide geizer ge- 
Die Speise- 
meinschastlich den Kessel und sämtliche Aus- 
rüstungsteile gewissenhaft untersuchen. Etwa vor- 
gefundene Mängel hat der abgelöste Heizer so- 
fort zu beseitigen oder vor seinem Abgang dem 
nächsten Vorgesetzten zu melden. 
III. Borübergehende und dauernde Betriebs- 
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einstellung. 
Stillstandspausen sollen möglichst zum Speisen 
benützt werden. 
  
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Vor längerem Stillstand ist das Feuer zu dämpfen, 
der zug zu möähbigen, der Dampfdruck zu ver- 
mindern und der Kessel über den gewöhnlichen 
Waslerstand zu speisen. 
Vor der Betriebseinstellung hat man das Feuer 
abbrennen zu lassen, alsdann sind Rost und 
Aschfall zu reinigen, Rauchschieber und Heiztüre, 
sowie alle Ventile und Hähne, namentlich auch 
die Wasserstandsvorrichtungen zu schließen. Das 
Bedecken des Feuers mit frischem Brennmaterial 
über Nacht ist strenge verboten. 
Bei lange dauernder Betriebseinstellung sind 
Kessel und Speiseleitungen zu entleeren. 
IV. Reinigen und Antersuchen des Kessels. 
Schlammiges Wasser entferne man möglichst oft 
durch gänzliches Ablassen des Wassers oder auch 
durch teilweises Ablassen bis zur Wasserstands- 
marke vor dem Anheizen, zu welchem Zweck der 
Kessel abends vorher entsprechend höher zu 
speisen ist. 
Das gänzliche Ablassen eines feessels darf nicht 
unter hohem Dampfdruck geschehen, sondern das 
Wasser soll nach der Betriebseinstellung so lange 
im Kessel bleiben, bis sich dieser und das Mauer- 
werk bei geschlossenem Zugschieber genügend ab- 
gekühlt hat, also bis die Dampfspannung, ohne 
Dampf ausblasen zu lassen, auf eine halbe 
Atmosphäre zurückgegangen ist. Die üble Ge- 
wohnheit, Kessel unter hohem Dampfdruck ab- 
zulassen und sofort mit kaltem Wasser zu füllen, 
hat oft bedeutende Beschädigungen des Kessels zur 
Folge. 
Vor Beginn der Reinigung eines Kessels müssen 
sämtliche Rohrverbindungen zwischen diesem und 
andern in Betrieb stehenden Kesseln durch Blind- 
stanschen vollständig und sicher abgesperrt werden 
und zwar sowohl Dampfröhren als auch Sprisre- 
und Ablaßröhren. Diese Arbeit, sowie die 
Reinigung selbst ist in allen Teilen womöglich 
durch den Heizer oder unter seiner Mitwirkung
	        
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