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meinschaftliche Speiseleitung haben.
leitung ist vor Einfrieren zu schützen.
Die Speifung soll stets stattfinden, ehe das Wasser
unter die Marke des niedersten Wasserstandes
herabsinkt, und geschieht besser bei hoher als
bei niedriger Dampfspannung. Wo die Speise-
vorrichtung dies ermöglicht, ist ununterbrochene
Speisung am zweckmäßigsten. Fetthaltiges Speise-
wasser schadet dem Kessel.
Ventile und Hähne sind stets langsam und vor-
sichtig zu öffnen und zu schließen.
Alle Undichtheiten sind möglichst bald zu be-
seitigen, namentlich aber soll das Eindringen
von Wasser in das Kesselmauerwerk verhütet
werden, da sonst rasches Verrosten eintritt.
Das Offnen der Feuertüren soll erst geschehen,
nachdem der Rauchschieber teilweise geschlossen
ist; Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat leicht
ein Rinnen des Kessels zur Folge und veranlaßt
außerdem stärkeres Rauchen. Beim Schüren ist
regelmäßig zu beobachten, ob sich die Kesselwand
(Feuerplatten) in gutem Zustand befindet.
Rost und Aschfall sollen immer rein und lüstig
sein. Die Rostfläche ist stets gleichmäßig und
nicht zu hoch mit gehörig zerkleinertem Breun--
material bedeckt zu halten. Das Brennmaterial
soll möglichst oft aufgegeben und niemals an-
gefeuchtet werden. Hat ein Kessel zwei Feue-
rungen, so sind dieselben abwechslungsweise und
in regelmäßigen Zwischenzeiten zu bedienen.
teim Schichtenwechsel sollen beide geizer ge-
Die Speise-
meinschastlich den Kessel und sämtliche Aus-
rüstungsteile gewissenhaft untersuchen. Etwa vor-
gefundene Mängel hat der abgelöste Heizer so-
fort zu beseitigen oder vor seinem Abgang dem
nächsten Vorgesetzten zu melden.
III. Borübergehende und dauernde Betriebs-
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einstellung.
Stillstandspausen sollen möglichst zum Speisen
benützt werden.
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Vor längerem Stillstand ist das Feuer zu dämpfen,
der zug zu möähbigen, der Dampfdruck zu ver-
mindern und der Kessel über den gewöhnlichen
Waslerstand zu speisen.
Vor der Betriebseinstellung hat man das Feuer
abbrennen zu lassen, alsdann sind Rost und
Aschfall zu reinigen, Rauchschieber und Heiztüre,
sowie alle Ventile und Hähne, namentlich auch
die Wasserstandsvorrichtungen zu schließen. Das
Bedecken des Feuers mit frischem Brennmaterial
über Nacht ist strenge verboten.
Bei lange dauernder Betriebseinstellung sind
Kessel und Speiseleitungen zu entleeren.
IV. Reinigen und Antersuchen des Kessels.
Schlammiges Wasser entferne man möglichst oft
durch gänzliches Ablassen des Wassers oder auch
durch teilweises Ablassen bis zur Wasserstands-
marke vor dem Anheizen, zu welchem Zweck der
Kessel abends vorher entsprechend höher zu
speisen ist.
Das gänzliche Ablassen eines feessels darf nicht
unter hohem Dampfdruck geschehen, sondern das
Wasser soll nach der Betriebseinstellung so lange
im Kessel bleiben, bis sich dieser und das Mauer-
werk bei geschlossenem Zugschieber genügend ab-
gekühlt hat, also bis die Dampfspannung, ohne
Dampf ausblasen zu lassen, auf eine halbe
Atmosphäre zurückgegangen ist. Die üble Ge-
wohnheit, Kessel unter hohem Dampfdruck ab-
zulassen und sofort mit kaltem Wasser zu füllen,
hat oft bedeutende Beschädigungen des Kessels zur
Folge.
Vor Beginn der Reinigung eines Kessels müssen
sämtliche Rohrverbindungen zwischen diesem und
andern in Betrieb stehenden Kesseln durch Blind-
stanschen vollständig und sicher abgesperrt werden
und zwar sowohl Dampfröhren als auch Sprisre-
und Ablaßröhren. Diese Arbeit, sowie die
Reinigung selbst ist in allen Teilen womöglich
durch den Heizer oder unter seiner Mitwirkung