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auszuführen, jedenfalls aber durch ihn genau
nachzusehen, da er allein hiefür verantwortlich ist.
Der Kesselstein muß rechtzeitig und gründlich mit
nicht zu scharfen Werkzeugen abgeklopft werden,
an Uielköpfen und Stemmnähten ist besonders
behutsam zu verfahren. Dabei sind die inneren
Kesselwandungen, namentlich die Feuerplatten,
genau zu untersuchen. Die Verbindungsröhren
der Wasserstandsvorrichtungen und Manometer
mit dem Kessel und die Speiseröhren sind jedes-
mal zu reinigen, ebenso Speise= und Sicherheits-
ventile, sowie Hähne nachzusehen.
Ruß und Flugasche sind so oft als möglich aus
allen Zügen bis ins Kamin gründlich zu entfernen.
Die Kesselwandungen, namentlich Feuerröhren,
sind sorgfältig (am besten mit Drahtbürsten) zu
reinigen, etwaiger Rost ist vollständig abzuscharren.
Auch hier sind die Kesselwandungen, namentlich
die Feuerplatten, sowie Nietköpfe und Stemm-
nähte genau zu untersuchen. Zu lange Unter-
lassung der Reinigung verursacht Rinnen des
Kessels und unnötigen Brennstoffverbrauch.
Undichte und schadhafte Stellen, starke Ver-
rostungen, sowie jede ungewöhnliche Erscheinung
am rnessel, den Ausrüstungsteilen und sonstigen
Zubehörden oder dem Mauerwerk sind dem vor-
gesetzten anzuzeigen und sofort sachgemäß zu be-
seitigen.
Außerordentliche und gefährliche Zustände.
Zeigt sich vor dem Anheizen eine so bedeutende
Abnahme des Wassers, daß der Wasserstand
nicht mehr ersichtlich bleibt, so ist der Vorgesetzte
zu benachrichtigen. Ehe die Ursache festgestellt
und der Kessel über die Marke gefüllt ist, darf
nicht angeheizt werden.
Steigt der Dampfdruck über die höchste zulässige
Spannung, so ist der Kessel zu speisen, der Zug
zu mäßigen und das Feuer zu dämpfen; auch
sind Sicherheitsventile und Manometer zu unter-
suchen. Die Feuertüren dürfen nur im äußersten
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Falle und bei geschlossenem Rauchschieber geöffnet
werden.
Schäumt das Wasser, so speise man mit kaltem
Wasser, blase das überschüssige vorsichtig ab,
dämpfe das Feuer und schließe nötigenfalls das
Dampfventil, bis sich das Wasser beruhigt hat.
Versagen die Wasserstandsvorrichtungen, so daß
der Stand des Wassers im Kessel nicht mehr zu
ermitteln ist, so ist sofort der Betrieb einzustellen.
Versagen sämtliche Speisevorrichtungen, so ist der
Betrieb einzustellen, sobald das Wasser bis zur
Marke sinkt.
Findet ein außerordentliches Entweichen von
Dampf statt, so sind Dampfventil und Rauch-
schieber zu schließen, das Feuer ist vom Rost zu
entfernen und der Kessel durch Speisen langsam
abzukühlen.
Sinkt das Wasser auffallend, so daß der Wasser-
stand durch die Speisevorrichtung nur mit Mühe
oder gar nicht über der Marke erhalten werden
kann, so sind Dampfventil und Rauchschieber zu
schließen, das Feuer ist vom Rost zu entfernen
und der Kessel ist so lang als möglich zu speisen,
damit sich Kessel und Mauerwerk möglichst lang-
sam abkühlen, ehe der Kessel vollständig ent-
leert wird.
Sinkt das Wasser rasch unter die Marke, oder
ist es durch Fahrlässigkeit so tief gefallen, daß
sich sein wirklicher Stand nicht mehr ermitteln
läßt, so darf nicht mehr gespeist und der Dampf
nicht rasch abgelassen werden, der Rauchschieber
ist zu schließen, das Feuer ist sofort vom Rost
zu entfernen, sowie Manometer, Sicherheitsven-
tile und Feuerplatten zu beobachten. Steigt der
Dampfdruck erheblich, obgleich das Feuer entfernt
ist, so ist der Rauchschieber vorsichtig zu öffnen,
die Feuertüre jedoch geschlossen zu halten. Erst
nach gehöriger Abkühlung des Kessels und nach-
dem festgestellt worden ist, daß er keine Beschä-
digung erlitten hat, darf wieder gespeist und
angeheizt werden.