Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

29. 
30. 
31. 
r“ 
32. 
33. 
313 
auszuführen, jedenfalls aber durch ihn genau 
nachzusehen, da er allein hiefür verantwortlich ist. 
Der Kesselstein muß rechtzeitig und gründlich mit 
nicht zu scharfen Werkzeugen abgeklopft werden, 
an Uielköpfen und Stemmnähten ist besonders 
behutsam zu verfahren. Dabei sind die inneren 
Kesselwandungen, namentlich die Feuerplatten, 
genau zu untersuchen. Die Verbindungsröhren 
der Wasserstandsvorrichtungen und Manometer 
mit dem Kessel und die Speiseröhren sind jedes- 
mal zu reinigen, ebenso Speise= und Sicherheits- 
ventile, sowie Hähne nachzusehen. 
Ruß und Flugasche sind so oft als möglich aus 
allen Zügen bis ins Kamin gründlich zu entfernen. 
Die Kesselwandungen, namentlich Feuerröhren, 
sind sorgfältig (am besten mit Drahtbürsten) zu 
reinigen, etwaiger Rost ist vollständig abzuscharren. 
Auch hier sind die Kesselwandungen, namentlich 
die Feuerplatten, sowie Nietköpfe und Stemm- 
nähte genau zu untersuchen. Zu lange Unter- 
lassung der Reinigung verursacht Rinnen des 
Kessels und unnötigen Brennstoffverbrauch. 
Undichte und schadhafte Stellen, starke Ver- 
rostungen, sowie jede ungewöhnliche Erscheinung 
am rnessel, den Ausrüstungsteilen und sonstigen 
Zubehörden oder dem Mauerwerk sind dem vor- 
gesetzten anzuzeigen und sofort sachgemäß zu be- 
seitigen. 
Außerordentliche und gefährliche Zustände. 
Zeigt sich vor dem Anheizen eine so bedeutende 
Abnahme des Wassers, daß der Wasserstand 
nicht mehr ersichtlich bleibt, so ist der Vorgesetzte 
zu benachrichtigen. Ehe die Ursache festgestellt 
und der Kessel über die Marke gefüllt ist, darf 
nicht angeheizt werden. 
Steigt der Dampfdruck über die höchste zulässige 
Spannung, so ist der Kessel zu speisen, der Zug 
zu mäßigen und das Feuer zu dämpfen; auch 
sind Sicherheitsventile und Manometer zu unter- 
  
suchen. Die Feuertüren dürfen nur im äußersten 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
Falle und bei geschlossenem Rauchschieber geöffnet 
werden. 
Schäumt das Wasser, so speise man mit kaltem 
Wasser, blase das überschüssige vorsichtig ab, 
dämpfe das Feuer und schließe nötigenfalls das 
Dampfventil, bis sich das Wasser beruhigt hat. 
Versagen die Wasserstandsvorrichtungen, so daß 
der Stand des Wassers im Kessel nicht mehr zu 
ermitteln ist, so ist sofort der Betrieb einzustellen. 
Versagen sämtliche Speisevorrichtungen, so ist der 
Betrieb einzustellen, sobald das Wasser bis zur 
Marke sinkt. 
Findet ein außerordentliches Entweichen von 
Dampf statt, so sind Dampfventil und Rauch- 
schieber zu schließen, das Feuer ist vom Rost zu 
entfernen und der Kessel durch Speisen langsam 
abzukühlen. 
Sinkt das Wasser auffallend, so daß der Wasser- 
stand durch die Speisevorrichtung nur mit Mühe 
oder gar nicht über der Marke erhalten werden 
kann, so sind Dampfventil und Rauchschieber zu 
schließen, das Feuer ist vom Rost zu entfernen 
und der Kessel ist so lang als möglich zu speisen, 
damit sich Kessel und Mauerwerk möglichst lang- 
sam abkühlen, ehe der Kessel vollständig ent- 
leert wird. 
Sinkt das Wasser rasch unter die Marke, oder 
ist es durch Fahrlässigkeit so tief gefallen, daß 
sich sein wirklicher Stand nicht mehr ermitteln 
läßt, so darf nicht mehr gespeist und der Dampf 
nicht rasch abgelassen werden, der Rauchschieber 
ist zu schließen, das Feuer ist sofort vom Rost 
zu entfernen, sowie Manometer, Sicherheitsven- 
tile und Feuerplatten zu beobachten. Steigt der 
Dampfdruck erheblich, obgleich das Feuer entfernt 
ist, so ist der Rauchschieber vorsichtig zu öffnen, 
die Feuertüre jedoch geschlossen zu halten. Erst 
nach gehöriger Abkühlung des Kessels und nach- 
dem festgestellt worden ist, daß er keine Beschä- 
digung erlitten hat, darf wieder gespeist und 
angeheizt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.