Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

B. Die einzelnen Tarifnummern. 
Nr. 1. Adel (Fürsten-, Grafen-, Freiherrn= oder Adelsstand): 
1. für die Anerkennung desselben oder eines besonderen Adelstitels durch das Mini- 
sterium des Innern, insbesondere bei Naturalisation oder Aufnahme eines nicht- 
württembergischen Adeligen, sowie für die Verleihung anderer als der vorstehend 
aufgeführten Adelstitel, die eine Standesänderung nicht begründen, 100 bis 1000-4. 
Wenn nach Aufgabe der württembergischen Staatsangehörigkeit der Adel oder 
der besondere Adelstitel außerhalb Württembergs erworben wird, ist für Aner- 
kennung dieses Adels oder besonderen Adelstitels eine Sportel nach Nr. 74 Ziff. 3 
des Tarifs anzusetzen. 
2. für die Ermächtigung zur Anderung adeliger Familiennamen 
bei Fürtten 13500 bis 3000 MA 
bei Grafernrn 9dpdpPdv00 — 
bei Freiheren 666000 — 
beim übrigen del J300—0. 
s. auch Standesänderungen. 
3. bei Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuhs 50 bis 500.4. 
Nr. 2. Adelsmatrikel: 
1. für den erstmaligen Eintrag in die Personalmatrikel des Adels: 
a) bei einer fürstlichen Familee 100 bis 300 A 
b) „ „ gräflichen „ 50 „ 200 + 
c) „ „ freiherrlichen „, 30 „ 150 - 
d) beim übrigen Alll 20 „ 100 4; 
2. für die Eintragung eines Guts, dem die rechtliche Eigenschaft eines Ritterguts zu— 
kommt, in die Realmatrikel des ritterschaftlichen Adels . . 1000 bis 5000 M, 
3. für die Löschung des Eintrags eines Guts in einer der beiden Realmatrikeln des 
standesherrlichen oder ritterschaftlichen Adels.. . . 50 bis 500 ; 
4. für sonstige Einträge in die Realmatrikeen 5 bis 50 ;
	        
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