Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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2. für die Genehmigung einer Änderung dieser Erlaubnis, sowie für die Genehmigung 
der Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf benachbarte Bezirke (§ 15 des Gesetzes) 
5 bis 100 MA; 
3. bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs (Ziff. 1 und 2) 3 bis 30 -. 
Nr. 8. Automaten: 
Gegen Lösung einer Jahreskarte (gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember) sind zu 
15 
entrichten: 
für die auf Bahnhöfen oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen oder in 
Gast= und Schankwirtschaften sowie an offenen Verkaufsstellen aufgestellten 
Warenautomaten 
mit einem und zwei Warenbehälten 3= 
mit drei und vier Warenbehältern. ...... ....6...-6 
mitmehralsvierWarenbehältern.............10--6; 
.Stereoskop-,Schau-undScherzautomaten, 
wenn der Anschaffungspreis oder in Ermanglung eines solchen der Wert beträgt 
nicht mehr als 100 M . .. 3 = 
mehr als 100 1/, aber nicht mehr als zoo .. . ....5»-ø 
mehralssookjsabermchtmehralsöOOeJø.........8--6 
mehrals500--ø,abernichtmehrals1000--6.. ... 12 .4 
mehr als 1 000 AM, aber nicht mehr als 2000.0 KP 16 = 
mehr als 2 000 M .. 20-; 
Musikautomaten, antomatische oder selbstspielenden Orchestrions, Grammophone, 
Phonographen und ähnlichen Apparate, 
wenn der Anschaffungspreis oder in Ermanglung eines solchen der Wert beträgt 
nicht mehr als 50 M . .. ... .....2-f6 
mehr als 50 MA und nicht mehr als 100 4 . 3= 
mehr als 100 J4, aber nicht mehr als 380. 4# 6 M4 
mehr als 300 J/, aber nicht mehr als 50 f 10 — 
mehr als 500 J, aber nicht mehr als 1000 X. . IIH5= 
mehr als 1 000 , aber nicht mehr als 2 000 ÆA. 25 = 
mehr als 2000 , aber nicht mehr als 5 000b. TTTT 40 -— 
mehr als 500 H 050.
	        
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