Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

2. 
3. 
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für die Genehmigung einer Änderung dieser Erlaubnis, sowie für die Genehmigung 
der Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf benachbarte Bezirke (§ 15 des Gesetzes) 
5 bis 100 4: 
bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs (Ziff. 1 und 2) 3 bis 30 . 
Nr. 8. Antomaten: 
Gegen Lösung einer Jahreskarte (gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember) sind zu 
15t 
entrichten: 
für die auf Bahnhöfen oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen oder in 
Gast= und Schankwirtschaften sowie an offenen Verkaufsstellen aufgestellten 
. Warenautomaten 
mit einem und zwei Warenbehältern. 3 A 
mit drei und vier Warenbehältern 6•-4 
mit mehr als vier Warenbehälten 10 — 
Stereoskop-, Schau= und Scherzautomaten, 
wenn der Anschaffungspreis oder in Ermanglung eines solchen der Wert beträgt 
nicht mehr als 1000 ..... 3 
mehr als 100 J/4, aber nicht mehr als 300 4 ... .. 5 
mehr als 300 J, aber nicht mehr als 40.4 8 MA 
mehr als 500 , aber nicht mehr als 1000 sA 12. M 
mehr als 1000 AM, aber nicht mehr als 2000. 16 
mehr als 200.44 20 4 
Musikautomaten, automatischen oder selbstspielenden Orchestrions, Grammophone, 
Phonographen und ähnlichen Apparate, 
wenn der Anschaffungspreis oder in Ermanglung eines solchen der Wert beträgt 
nicht mehr als 50.HT . . .. . 2• 
mehr als 50 “ und nicht mehr als 100 * 3 A 
mehr als 100 M, aber nicht mehr als 300 A 6 4 
mehr als 300 Ms, aber nicht mehr als 500 M. 10 
mehr als 500 J4 aber nicht mehr als 1 000 MA 15 # 
mehr als 1 000 , aber nicht mehr als 2000.44 . .25--6 
mehralsLOOOJhabernichtmehrals5000«-6........40--ä 
mehr als 5000M . .. .. ... 50·-«;
	        
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