Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Schutztruppen, bei den Polizeitruppen, sowie als Grenz= und Zollaufsichtsbeamter in 
den Schutzgebieten gleich. 
Ebenso findet für den Dienst als Strafanstalts= und Arbeitshausaufseher, sowie 
in der Grenz-, Steuer= und Forstwache beim Ubertritt in andere Beamtenklassen eine 
Anrechnung auf das Besoldungsdienstalter nach den Grundsätzen der Nr. I bis zu 
3 Jahren insoweit statt, als nicht schon beim Eintritt in die genannten Dienstzweige 
eine Anrechnung von Militärdienstzeit stattgefunden hat. 
Die vor dem Beginn des 18. Lebensjahrs liegende Militär= und Marinedienstzeit 
bleibt außer Betracht. 
Als Zivildienstzeit ist nur die Zeit einer nach dem Ausscheiden aus dem Heer 
oder der Marine erfolgten informatorischen Beschäftigung oder Probedienstleistung, sowie 
sonstige unständige Dienstzeit anzusehen, falls diese Dienstzeiten in demjenigen Ver- 
waltungszweig, in welchem die etatmäßige Anstellung erfolgt, behufs ihrer Erlangung 
zurückgelegt sind. 
Außer Betracht bleibt die Zeit, in der die etatmäßige Anstellung wegen unzu- 
reichender Befähigung des Militäranwärters oder aus anderen in seiner Person 
beruhenden Ursachen ausgesetzt worden ist. 
III. Werden Unterbeamte aus der Klasse der ehemaligen Militäranwärter auf 
eine andere Stelle versetzt, so findet eine Anrechnung der Militär= und Marinedienstzeit 
insoweit statt, als nicht schon die bei der ersten Anstellung stattgehabte Anrechnung 
zu einer gleichen Verbesserung des Diensteinkommens auf der neuen Stelle führt. 
IV. Vorstehende Bestimmungen haben rückwirkende Kraft für alle bereits im 
Dienst stehenden Beamten aus der Klasse der ehemaligen Militäranwärter mit der 
Maßgabe, daß Gehaltsnachzahlungen nicht stattfinden. 
  
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend den Bbezug von Wohnungsgeld. Vom 17. August 1911. 
Über den Bezug von Wohnungsgeld wird unter Aufhebung der Verfügung des 
Finanzministeriums vom 5. Oktober 1909 im Einverständnis sämtlicher beteiligter 
Ministerien folgendes bekannt gegeben:
	        
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