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X 30.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 30. Oktober 1911.
Inhalt:
Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betrefiend die Behandlung des Bauwesens in den amts-
erichtlichen Gefängnissen. Vom 26. September 1911. S. 589. — Verfügung der Ministerien der Justiz und der
inanzen, betreffend die Entschädigung der Gemeinden für die von ihnen in Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit zu stellenden Kanzleiräume. Vom 12. Oktober 1911. S. 592.— Versügung des Justizministeriums,
betreffend die Borbereitung zur Bildung der Schwurgerichte. Vom 13. Oktober 1911. S. 592. — Verfügung
des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Anderung der Württ. Postordnung.
Vom 18. Otober 1911. S. 593. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vereinigung
der Stadtgemeinde Künzelsau und der Gemeinde Garnberg, Oberamts Künzelsau, zu einer Gesamtgemeinde.
Vom 30. September 1911. S. 593. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Brasilien. Vom
6. Oktober 1911. S. 594. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Finland. Vom 21. Oktober
1911. S. 594. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die vorläufige Bestellung der
Versicherungsbehörden. Vom 24. Oktober 1911. S. 595. — Bekanntmachung des Ministeriume des Innern,
betreffend die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks. Vom 24. Oktober 1911. S. 597. —
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamts-
bezirk Crailsheim. Vom 27. Oktober 1911. S. 597. — Bekanntmachung des Landes-Versicherungsamts, betreffend den
Prämientarif der Versicherungsanstalt der Württ. Baugewerks-Berufsgenossenschaft. Vom 16. September 1911. S. 60.
Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen,
betreffend die Behandlung des Bauwesens in den amtsgerichtlichen Gefängnissen.
Vom 26. September 1911.
Nachdem in den amtsgerichtlichen Gefängnissen an Stelle der jährlichen Bauschau
eine je nach Ablauf von 3 Jahren wiederkehrende Bauschau getreten ist (vergl. den Erlaß
der Domänendirektion an die Kameralämter und Bezirksbauämter vom 29. Juni 1911
Nr. 4338, Amtsblatt des Finanzministeriums S. 55, Ziff. 1), wird unter Aufhebung
der Verfügung der Ministerien der Justiz und der Finanzen vom 13. Juni 1826,
betreffend die periodischen Visitationen der oberamts= und amtsgerichtlichen Gefängnisse
und die Vorkehrungen wegen Unterhaltung derselben (Reg. Bl. S. 269), hinsichtlich der